Bessere Unterstützung für Opfer ärztlicher Kunstfehler

Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Hermann Imhof, MdL

„Halbgötter in Weiß“ – so werden Ärzte oft bezeichnet. Aber auch Ärzte sind nur Menschen und somit fehlbar. Jährlich beschweren sich deutschlandweit 25000 Patienten bei offiziellen Stellen über falsche Behandlungen. Auch Hermann Imhof (CSU) erreichen in seiner Funktion als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung immer wieder Hilferufe von Menschen, die sich als Opfer ärztlicher Kunstfehler sehen.

Oft haben die Geschädigten das Problem, dass sie nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass eine falsche Behandlung die Ursache ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist. Besonders in Fällen, bei denen es viele Nachbehandlungen gab, lässt sich häufig nicht mehr sicher feststellen, welche Behandlung für den Schaden ursächlich war. Das derzeit gültige Arzthaftungsrecht greift aber nur bei sehr eindeutiger Beweislage.

Daraus ergeben sich immer wieder Härtefälle, bei denen zwar die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass ein Kunstfehler vorliegt, sich die Betroffenen aber erst durch mehrere Gerichtsinstanzen klagen müssen, um zu einer Entschädigung zu kommen. Solche juristischen Auseinandersetzungen kosten nicht nur viel Kraft, sondern auch viel Geld. Und sie stellen natürlich auch ein hohes Risiko für den Kläger dar, weil immer die Möglichkeit besteht, dass seine Klage abgelehnt wird und er oder sie auf ihren Kosten sitzen bleibt. „Oft besteht dann die Gefahr, dass eine finanzielle Notlage entsteht, vor allem bei Patienten, die durch die entstandene Gesundheitsschädigung erwerbsunfähig geworden sind“, gibt Imhof zu Bedenken.

Der Nürnberger Landtagsabgeordnete macht sich deshalb für die Einrichtung eines Patientenentschädigungsfonds stark. Patienten, bei denen ein Behandlungsfehler nicht eindeutig beweisbar ist, aber konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen und bei denen eine soziale Notlage vorliegt, sollen finanzielle Unterstützung bekommen. Für den Fall, dass der Patient später zivilrechtlich Recht bekommt, muss er das Geld zurückerstatten. Gemeinsam mit einigen Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Landtagsfraktion hat Imhof jetzt die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, im Bundesrat eine Initiative zur Schaffung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds zu starten. „Durch diesen Fonds kann die bestehende Gerechtigkeitslücke im Haftungssystem geschlossen werden“, ist sich Imhof sicher.

Autor:

Pressestelle Hermann Imhof, MdL aus Nürnberg

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