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Allgemeine GeschäftsbedingungenAnzeigenaufträge1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. Fremdbeilagen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten im Marktspiegel zum Zwecke der Verbreitung. 2. Bei Abschlüssen sind Anzeigen zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres abzurufen. Die gleiche Anzeige je Woche wird im Rahmen eines Abschlusses einmal abgerechnet, auch wenn sie in mehreren Ausgaben erscheint. 3. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der vereinbarten oder der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Ablehnung und Nichterfüllung von Aufträgen4. Wird ein Auftrag aus Umständen, die der Marktspiegel nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten – den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Marktspiegel zu erstatten. Eine Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung trotz höherer Gewalt dem Risikobereich vom Marktspiegel zuzuordnen ist. 5. Anzeigenaufträge die ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen im Marktspiegel veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Marktspiegel eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 6. Aufträge, die montags nach 10:00 Uhr eingehen, werden in Reihenfolge des Eingangs, jedoch nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazität erfüllt. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. 7. Der Marktspiegel behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Auftrags - nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Marktspiegel (wegen der Herkunft oder der technischen Form) unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäfts- und Annahmestellen, telefonisch oder bei Vertretern aufgegeben werden. 8. Beilagenaufträge, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Beilagen von Werbegemeinschaften mit Einzelwerbung ihrer Mitglieder werden nicht angenommen. 9. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Änderungen und Streichungen in Anzeigen10. Bei unklaren Anzeigen oder für die Veröffentlichung nicht geeigneter Texte behält sich der Marktspiegel vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen. 11. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Marktspiegel mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Rubrizierte Anzeigen werden in den jeweiligen Rubriken abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Abbestellungen bzw. Änderungen; Übernahme der Kosten12. Abbestellungen und Änderungen durch den Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss (bzw. zum letzten Beilegeänderungstermin) der betreffenden Ausgabe dem Marktspiegel vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet, mindestens 50 v. H. des Preislistenpreises (ohne gesonderten Nachweis). Bei nicht oder nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagen behält sich der Marktspiegel die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, mindestens 50 v. H. des Preislistenpreises (ohne gesonderten Nachweis). Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Für Fehler durch undeutliche Schrift kann nicht gehaftet werden. 13. Der Auftraggeber hat die Kosten für die Anfertigungen bestellter Lithos und Zeichnungen, für das Zusammenfügen von Vorlageteilen sowie für die von ihm gewünschten oder zu vertretenden, erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen zu tragen. Chiffre-Anzeigen14. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Marktspiegel für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Eingänge, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. 15. Eingehende Einschreibebriefe und Eilbriefe aus Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Eingehende Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 30 g) überschreiten, sowie Päckchen, Waren-, Bücher- und Katalogsendungen sind von der Entgegennahme und Weiterleitung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber übernimmt die dabei entstehenden Kosten. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Möglichkeit, mit dem Marktspiegel die Selbstabholung oder die gebührenpflichtige Zurücksendung zu vereinbaren. Auch kann der Auftraggeber dem Marktspiegel ein Vertretungsrecht dahin gehend einräumen, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. 16. Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. Angebote von Vermittlern auf Zifferanzeigen werden nicht befördert. Anzeigenbeleg 17. Bei der Abwicklung über Werbungsmittler liefert der Marktspiegel auf ausdrücklichen Wunsch einen Anzeigenbeleg. Statt eines Belegs kann der Marktspiegel eine Bestätigung über die Veröffentlichung der Anzeige erteilen. 18. Bei Fließsätzen, PR-Anzeigen und privaten Anzeigen besteht kein Anspruch auf Belegausschnitt. Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Stundung19. Private Anzeigen werden nur bei Barzahlung oder bei Teilnahme am Bankeinzug entgegengenommen. Eine Zahlung nach Rechnungserhalt ist nur bei gewerblichen Auftraggebern möglich. Sämtliche Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 v.H. über dem Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden des Marktspiegel nach. Im Fall des Zahlungsverzugs kann der Marktspiegel die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Sonderberechnung; gesonderte Preisliste; nachträglicher Nachlass20. Der Marktspiegel behält sich vor, die Preise für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen, Kollektiven sowie für großformatige Anzeigen, Anzeigen- Beilagenstrecken und Anzeigen mit speziellen Formaten in einer gesonderten Preisliste zu regeln. 21. Werden Preislisten vom Marktspiegel geändert, so gelten die Änderungen auch für die laufenden Aufträge und Abschlüsse, und zwar ab dem Datum der Veröffentlichung der Änderungen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. 22. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen schriftlichen und vom Marktspiegel schriftlich bestätigten Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. In Fällen der Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass. 23. Sind keine besonderen Größenvorschriften vorgegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Verantwortlichkeit des Auftraggebers24. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Marktspiegel unverzüglich Ersatz an. 25. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Marktspiegel berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bei der Übersendung des Probeabzugs in der gesetzten Frist mitgeteilt werden. 26. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Marktspiegel von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche aus der Ausführung des Auftrags erwachsen. Dies gilt insbesondere dann, wenn vom Auftraggeber wegen seiner Insertion bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, er dies dem Marktspiegel jedoch nicht mitgeteilt hat. 27. Filme und Fotoabzüge werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Geht beim Marktspiegel eine solche Anforderung nicht ein, werden Filme und Fotoabzüge nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Ablauf des Auftrags vernichtet. Verantwortlichkeit des Verlags; Haftungsfreistellung28. Der Marktspiegel gewährleistet die für den belegten Teil übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 29. Der Marktspiegel wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an. Der Marktspiegel haftet nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweiligen gültigen Anzeigentarifs. 30. Der Marktspiegel haftet nicht bei Verlust einzelner Fremdbeilagen auf dem Vertriebsweg. Rechte des Auftraggebers; Reklamationsfrist31. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Anzeigenpreises) oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige. Lässt der Marktspiegel eine ihm hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Ein Anspruch aus § 284 BGB (n. F.) ist ausgeschlossen. 32. Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung – bei nicht offensichtlichen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Veröffentlichung – schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen. 33. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit dem Marktspiegel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. in Fällen der leichten Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen („Kardinalpflichten“). Im letzteren Fall ist die Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare Schäden auf die Höhe des Auftragswerts beschränkt. 34. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie mehr als 15 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Marktspiegel dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Fälle höherer Gewalt; Arbeitskampfmaßnahmen 35. Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer und den Umfang der Störung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Entsprechendes gilt für vom Marktspiegel unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen. Ausschluss von Mitbewerbern des Auftraggebers36. Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden. Urheberrecht und Datenschutz37. Für Anzeigen, deren Gestaltung vom Marktspiegel oder ihren Erfüllungsgehilfen übernommen wird, liegt das Urheberrecht ausschließlich beim Marktspiegel. Vervielfältigung und/oder elektronische Speicherung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Marktspiegels zulässig. 38. Der Marktspiegel speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden (§ 33 BDSG). Erfüllungsort und Gerichtsstand 39. Erfüllungsort ist Nürnberg. Gerichtsstand für Ansprüche des Marktspiegels gegen den Auftraggeber ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Nürnberg. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt, so ist als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart. © 2013 MarktSpiegel |
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