Mehr Lärmschutz gefordert

Richtung Forchheim-Nord möchte die Stadt an der A73 mehr Lärmschutz haben. Foto: R. Rosenbauer
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FORCHHEIM (pm/rr) - Durch eine Fehlprognose zur Verkehrsentwicklung aus dem Jahr 1975 hat die Stadt Forchheim einen Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz.


Die geplanten Schutzmaßnahmen sollen sich entlang der A73 im Bereich zwischen der Anschlussstelle Forchheim-Nord und nördlich der Anschlussstelle Forchheim-Süd erstrecken und betreffen die auf der Ostseite der Bundesautobahn liegenden Forchheimer Stadtteile sowie die Stadtteile Burk und Buckenhofen auf der Westseite. In der letzten Stadtratssitzung wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Stellung bezogen und eine frühzeitige Abstimmung der Gestaltung der Lärmschutzwände (inklusive Begrünung) mit der Stadt gefordert. Zudem soll in den Grenzen des Stadtgebietes ein lärmmindernder Belag (Flüsterasphalt) auf die Fahrbahnen aufgetragen werden.

Um alle Fehler der Vergangenheit zu berichtigen, forderten die Stadträte ferner, dass die Gebiete entlang der A73 nach aktueller Nutzung und nicht nach alten Flächennutzungsplänen bzw. Bebauungsplänen eingestuft werden müssen. Im Jahre 1972 waren bestimmte Bereiche als Mischgebiete ausgewiesen worden, die heute allgemeine Wohngebiete sind. Als Beispiel wurden die Häuser am Föhrenweg genannt.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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