Neuer Bodenrichtwertekatalog im Landkreis Fürth vorgestellt

(V.l.n.r.): Tilmann Lohse, Vorsitzender des Gutachterausschusses; Landrat Matthias Dießl und Bete Meyer-Führer vom Gutachterausschuss bei der Vorstellung der Bodenrichtwerte. Foto: Landkreis Fürth
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Landrat Matthias Dießl hat zusammen mit dem Vorsitzenden des Gutachterausschusses Tilmann Lohse und Beate Meyer-Führer vom Gutachterausschuss den neuen Bodenrichtwertekatalog vorgestellt.

Die Bodenrichtwerte wurden durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Fürth neu ermittelt. Sie wurden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung für den Erhebungszeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2012 zum Stichtag 31.12.2012 für Wohn- und Mischgebietsflächen, Gewerbeflächen und erstmals auch für landwirtschaftliche Flächen und Forstflächen festgesetzt und dienen der Transparenz des Grundstücksmarktes.

Erstmals wurden die Bodenrichtwerte als zonale Richtwerte festgesetzt. Das heißt, das Gebiet des Landkreises Fürth wurde nahezu flächendeckend in Zonen unterteilt und jeder Zone ein Bodenrichtwert zugeordnet. Dabei wurden insgesamt ca. 200 Bodenrichtwertzonen gebildet.
„Für Wohnbau- und Mischgebietsflächen liegen die Bodenrichtwerte im Landkreis Fürth zwischen 35 €/qm (Altkatterbach, Kreben, Unterulsenbach) und 320 €/qm (z. B. Stein, Zirndorf)“, wie Landrat Matthias Dießl erklärte. Die Werte seien fast konstant zur letzten Erhebung (Stichtag: 31.12.2010).
Die Bodenrichtwerte für gewerbliche Bauflächen liegen zwischen 45 €/qm und 100 €/qm, für landwirtschaftliche Flächen zwischen 2,20 €/qm und 3,60 €/qm und für Forstflächen zwischen 1,45 €/qm und 1,90 €/qm.

Bodenrichtwerte sind unverbindlich. Ihrer Funktion nach sind sie in erster Linie als Orientierungswerte für die am Grundstücksmarkt Beteiligten anzusehen und dienen ihrer Unterrichtung über die aktuelle Situation am Bodenmarkt. Die Bodenrichtwerte werden entsprechend ihren maßgebenden Merkmalen und Eigenschaften durch direkten und indirekten Vergleich aus gezahlten Kaufpreisen oder anderer geeigneter Wertermittlungsverfahren unter sachverständiger Würdigung der jeweiligen Lage abgeleitet. Sie geben in bebauten Gebieten den Wert an, welcher sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Auf formlosen Antrag (persönlich, schriftlich, per Email) werden jedermann gebührenpflichtige Auskünfte über die Bodenrichtwerte des aktuellen Stichtages (mit Kartenausschnitt) aber auch für zurückliegende Stichtage erteilt.

Eine Darstellung der Bodenrichtwertzonen (ohne Werte) kann im Internet unter www.bodenrichtwerte.bayern.de eingesehen werden. Über dieses Portal ist auch die Bestellung von Bodenrichtwertauskünften möglich. Das Portal wird von der Bayerischen Vermessungsverwaltung betrieben, die auch das Programm zur Bildung der Bodenrichtwertzonen zur Verfügung gestellt und den Landkreis bei der Umsetzung unterstützt hat.

Der neue Bodenrichtwertekatalog für den gesamten Landkreis ist als Druckausgabe
zum Preis von 80 € erhältlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im
Landratsamt Fürth.

Beitrag eingestellt von Landkreis Fürth auf mein-mitteilungsblatt.de.

Autor:

Archiv Leserreporter aus Nürnberg

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