Vogelgrippevirus erreicht Landkreis Erlangen-Höchstadt

Geflügelpest: Der Vogelgrippevirus erreicht den Landkreis Erlangen-Höchstadt. | Foto: ©fotohansel/Fotolia.com
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ERLANGEN-HÖCHSTADT (pm/nf) - Bei zwei Schwänen, die kürzlich am Weiher „Sauerheimer Graben“ in Weisendorf gefunden wurden, wurde das für Tiere hochansteckende Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen. Das Veterinäramt trifft nun weitere Vorsorgemaßnahmen. Im gesamten Landkreis gilt weiterhin Stallpflicht und das Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten.

Die Stallpflicht gilt für alle Geflügelhalter bereits seit dem 21. November 2016. Das Verbot der Märkte und Schauen gilt seit dem 24. November 2016. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat dazu entsprechende Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Sie sind auch auf der Internetseite des Landkreises www.erlangen-hoechstadt.de/veterinaeramt-verbraucherschutz/vogelgrippe zu finden.

Empfohlene Verhaltensregeln

Für Menschen ist das Virus nicht ansteckend. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung – sicher abgetötet wird. Für Tierhalter und Spaziergänger empfiehlt das Veterinäramt jedoch als Vorsichtsmaßnahmen drei Verhaltensregeln.

Tote Wasservögel nicht anfassen

Das Veterinäramt rät, tote Wasservögel (z. B. tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne) nicht anzufassen, sondern direkt das Landratsamt unter der Telefonnummer 09193/20-506 anzurufen und über den Fund toter Wasservögel zu informieren. Mitarbeiter des Veterinäramtes, der Bauhöfe oder der Feuerwehr bergen die Vögel fachmännisch und senden diese zur Analyse an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen. Wer einen toten Singvogel oder eine tote Taube beispielsweise im Garten findet, braucht das Landratsamt nicht zu verständigen – dass diese an Geflügelpest erkranken, ist bei diesen Tieren nicht zu erwarten.

Nicht füttern

Bürger werden gebeten, kein Futter für Vögel an Gewässern auszulegen oder in Gewässer zu werfen. Denn dadurch würden Wildvögel angelockt, die das Virus weiter verbreiten könnten.

Unangemeldete Tiere anmelden

Das Veterinäramt weist alle (Hobby-) Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung noch nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, darauf hin, dies umgehend nachzuholen. Das Formblatt dafür steht auf der Internetseite des Landratsamtes im Bereich Veterinäramt und Verbraucherschutz – Alles für Tierhalter – Allgemeines – Meldung einer Haltung von Nutztieren zur Verfügung. Auf Wunsch sendet das Amt das Formblatt auch zu.

Hunde anleinen

Hundehalter sollten ihren Hund anleinen, wenn sie mit ihm im Uferbereich spazieren gehen. Jagende Hunde können Wildvögel aufschrecken. Das kann dazu beitragen, dass das Virus sich ausbreitet. Katzenhaltern, die nah am Uferbereich wohnen, empfiehlt das Veterinäramt, die Tiere nicht frei laufen zu lassen. Dass sich das Virus auf Hunde und Katzen überträgt, gilt zwar als unwahrscheinlich, ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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