Pressemitteilung der JU Stein hinsichtlich Rückforderung Kitagebühren

Hier: Ablehnung der Forderung durch das Landratsamt

Im Mai diesen Jahres forderte die JU Stein eine Rückerstattung der Kitagebühren für die von dem Streik betroffene Eltern. Im Zuge dieser Forderung wurde von den Verantwortlichen der Stadt Stein mitgeteilt, dass eine Rückerstattung gesetzeswidrig wäre und somit nicht weiterverfolgt wird.
So äußerte sich der 1. Bürgermeister der Stadt Stein, Herr Krömer in Facebook zu der Sachlage wie folgt:
„Ein Handeln, wie es die Stadt Langenzenn vorsieht, entgegen der bestehenden Satzung die Gebühren zurückzuzahlen, ist nach Auskunft des LRA Fürth rechtswidrig. Und ich denke, dass Sie nicht von mir verlangen können, ein rechtswidriges Handeln durchzuführen.“

Diese Aussage wurde auch im Stadtrat wiederholt. Wir haben uns nun selber, sowohl bei dem Landratsamt Fürth, als auch bei der Regierung von Mittelfranken und beim Staatsministerium für Soziales informiert.

Wir erhielten übereinstimmend die Aussage, dass eine nachträgliche Rückerstattung immer einer Einzelfallprüfung unterliegt, aber grundsätzlich möglich ist. Hierzu wird auch auf die Pressemitteilung 212 der Regierung von Oberbayern verwiesen.

Daraufhin nahmen wir nochmals mit dem Landratsamt Fürth Kontakt auf. Hier erhielten wir im Dezember die Aussage, dass eine rückwirkende Satzungsänderung und damit eine Rückerstattung zwar prinzipiell möglich wären, diese jedoch an der schlechten Haushaltssituation der Stadt Stein scheitert. Aufgrund des hohen Schuldenstandes der Stadt Stein kann das Landratsamt der Rückzahlung nicht zustimmen.

Zitat aus dem Anschreibend es Landratsamts:
„…dass die Rückerstattung von Kindergartengebühren von der finanziellen Lage der Gemeinde abhängig ist.
Entsprechend der Einnahmebeschaffungsregelung in Art. 62 GO ( vorrangig Beiträge und Gebühren) ist ein Verzicht auf der Stadt zustehende Einnahmen ausgeschlossen.
Aufgrund der gegenüber dem Landesdurchschnitt überdurchschnittlichen Verschuldung ist daher ein rückwirkender Verzicht auf die der Stadt zustehenden Einnahmen nicht möglich, eine Rückerstattung scheitert daher ebenso.
Die Stadt kann jederzeit unter Abwägung der geltenden Grundsätze für eine geordnete Finanzwirtschaft eine Abänderung der Satzung für die Nutzung der städtischen Einrichtungen z.B. Kindergärten für die Zukunft durchführen.“

Eine Rückerstattung wäre somit also prinzipiell Möglich gewesen, scheitert jedoch an der Verschuldung der Stadt Stein und nicht an der Gesetzwidrigkeit der Rückzahlung an sich. Die Verschuldung der Stadt ist in den letzten Jahren von 3,67 Millionen (2009) auf 9,83 Millionen (2014) gewachsen. Das entspricht einer Steigerung von 167 %.

Somit gehen die Eltern, die durch den Streik enorm belastet wurden leer aus. Eine angekündigte Satzungsänderung für zukünftige Arbeitsniederlegung ist bis heute ebenfalls nicht erfolgt.

Autor:

Bastian Gebhardt aus Landkreis Fürth

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