Vogelgrippe: Im Landkreis Roth muss alles Geflügel in den Stall

Auch für die Gänse, die aktuell für das Weihnachtsfest gemästet werden, gilt ab sofort im Landkreis Roth die Stallpflicht. | Foto: © countrypixel/Fotolia.com
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LANDKREIS ROTH – Nun ist es auch im Landkreis Roth amtlich: Weil es bayernweit immer mehr bestätigte Fälle der so genannten Vogelgrippe gibt, dürfen Geflügelhalter ab sofort ihre Tiere nicht mehr ins Freie lassen. Sowohl private als auch gewerbliche Tierhalter sind verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen.

Die Aufstallung gemäß der Anordnung nach § 13 der Geflügelpestverordnung muss in geschlossenen Ställen erfolgen oder unter einer Vorrichtung erfolgen, die nach oben hin keine Einträge zulässt und durch die auch an den Seitenwänden keine Wildvögel eindringen können.

Geflügelhaltung beim Veterinäramt melden

Alle Geflügelhalter sind angewiesen und verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt Roth zu melden, soweit sie dieser Verpflichtung bisher noch nicht nachgekommen sind.

Geflügelmärkte und Ausstellungen

Das Landratsamt Roth, Veterinärwesen, weist vorsorglich darauf hin, dass in nächster Zeit mit Einschränkungen bei Geflügelmärkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen zu rechnen ist.

Derzeit keine Gefahr für Menschen

Laut Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes wurden Infektionen des Menschen mit HPAI H5N8 Viren bislang weltweit nicht nachgewiesen.
Für Fragen und die Meldung privater und gewerblicher Geflügelhaltung steht das Landratsamt Roth, Veterinärwesen, Telefon 09171 81/1650, E-Mail: veterinaerwesen@landratsamt-roth.de zur Verfügung.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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