Das neue Pflegestärkungsgesetz soll helfen, nicht benachteiligen

Claudia Bärnthol (2.v.r.) nahm sich nach ihrem Vortrag viel Zeit, mit Senioren im Einzelgespräch Fragen zu beantworten. | Foto: © Babette Gillmeier
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REDNITZHEMBACH (pm/vs) - Auf große Resonanz ist ein Informationsgespräch zum Thema "Das neue Pflegestärkungsgesetz" gestoßen, das die Leiterin der Seniorenwohnanlage Rednitzgarten, Heidi Bär, dieser Tage veranstaltet hat. Den Fachvortrag hielt die Diakonie-Fachkraft Claudia Bärnthol.

Die gelernte Krankenschwester Claudia Bärnthol hat nach ihrer Ausbildung zusätzliche Prüfungen abgelegt und ist seit 11 Jahren die Leiterin der ambulanten Pflege in der Diakoniestation Rednitzhembach. "Das Diakonie-Team hat aktuell 48 Mitarbeiter für 265 tägliche Hausbesuche" informierte die Fachfrau. Besonders freue sie sich, auf ein Team aus gut ausgebildeten Mitarbeitern blicken zu können. Denn es sei eine Vertrauensstellung, da die Pflegekräfte in einen sehr privaten Bereich ihren Dienst ausführten.

Änderungen kommen immer schneller

Seit 1995 gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Abstände für Erneuerungen werden jedoch immer kürzer. Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz 2 haben sich viele Dinge geändert. Da die Bürokratie immer mehr zunehme, so Claudia Bärnthol, unterstütze die Diakonie pflegende Angehörige beim Ausfüllen der Formulare. Um eine Pflegestufe zu erhalten, komme der Medizinische Dienst zur Beurteilung. Hier empfehle es sich, die ärztlichen Unterlagen und Befunde griffbereit zu haben. Da der medizinische Begutachter absolute Schweigepflicht habe, sollten auch unangenehme Dinge, wie zum Beispiel Inkontinenz angesprochen werden. Ein umfangreiches Krankheitsbild unterstütze die positive Beurteilung.
Keiner, das betont Bärnthol, werde jedoch nach der neuen Regelung schlechter gestellt. Hilfesuchende dürften generell nicht mehr davon ausgehen, dass die Krankenkasse alle Kosten in der Pflege übernehme, warnte die Referentin. Hier sei man auf der sicheren Seite, wenn eine schriftliche Vereinbarung mit der Krankenkasse vorliege.

Klare Richtlinien

In weiteren Informationen wurden die Zuhörerinnen und Zuhörer mit Formulierung wie "Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff" vertraut gemacht. Danach gab Claudia Bärnthol Einblicke in die Leistungen der neuen Pflegeversicherung und in einer Überleitung von Pflegestufe in den Pflegegrad. Als nächstes erklärte die Fachreferentin das neue Begutachtungsassessment von 2017. Hier steht der Grad der Selbstständigkeit in den Vordergrund. Bisher seien an Demenz oder an Depression erkrankte Menschen, sowie Alzheimerpatienten von dem bisherigen Pflegegesetz nicht erfasst worden. Das habe sich nun mit der neuen Regelung verbessert. Hier richte sich der Fokus vor allem auf die Selbstständigkeit. "Diese Betroffenen fahren mit der neuen Regelung besser", ist Bärnthol überzeugt. Alle Patienten, die schon vor dem neuen Pflegegesetz beurteilt waren, könnten sich mit dem neuen System verbessern. Hier gelte, ohne eine weitere Prüfung in den neuen Pflegegrad eingestuft zu werden. Erfreulich sei, dass niemand in der neuen Regelung einen Nachteil erfahren müsse, so werde automatisch von der Pflegestufe 1 auf den Pflegegrad 2 gewechselt. Der absolute Bestandsschutz habe hier Vorrang. Erfreulich sei für alle Patienten, dass die viel bemängelte "Pflege im Minutentakt" nicht mehr existent sei. Jetzt gelte ein verbessertes Punktesystem.
In einer klaren Übersicht konnten die Teilnehmer genau ersehen, in welcher Höhe die aktuelle finanzielle Unterstützung für den einzelnen Patienten erbracht wird. "Da die Zuzahlung in allen Bereichen gleich ist, werden die Patienten wohl länger als bisher zu Hause bleiben", hofft die ambulante Leiterin.

Weitere Informationen

Informationen, Beratung und Hilfe bei allen Fragen zur Pflege gibt die Diakoniestation Rednitzhembach gerne unter Telefon 09122/635900 oder der Pflegestützpunkt in Roth unter der Rufnummer 09171/814500.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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