Europawahl und Bürgerentscheid zum Thema Rathaussaal

Thema des Bürgerentscheids: Der Nürnberger Rathaussaal. | Foto: StadtNürnberg/Uli Kowatsch
  • Thema des Bürgerentscheids: Der Nürnberger Rathaussaal.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Heute, am Freitag, 25. April 2014, haben Vertreter des Wahlamts in einer Pressekonferenz ausführlich über die Europawahl am 25. Mai 2014 berichtet. Nachfolgend die offiziellen Informationen für die Wähler. Beim Bürgerentscheid geht es um das heiße Eisen Nürnberger Rathaussaal. Nun sollen die Bürger entscheiden.

EUROPAWAHL UND DEM BÜRGERENTSCHEID AM 25. MAI 2014

1. ALLGEMEINES
Europawahl
Am 25. Mai 2014 findet die achte Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt. Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament zum ersten Mal in allgemeiner direkter Wahl von den Bürgern aus den damals noch 9 Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) gewählt. Bei der Wahl 1984 waren es 10 Mitgliedsstaaten, 1989 und 1994 12, 1999 15, 2004 25 und 2009 27 Mitgliedsstaaten. Diesmal werden ca. 400 Millionen Bürger aus den jetzt 28 Ländern der EU wahlberechtigt sein und über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments entscheiden.

In das Europäische Parlament werden 751 Abgeordnete aus den 28 Mitgliedsstaaten der Europäi-schen Gemeinschaft gewählt. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete.

Bürgerentscheid

Am gleichen Tag findet in der Stadt Nürnberg ein Bürgerentscheid zum künftigen Umgang mit dem historischen Rathaussaal statt.

2. WAHLVERFAHREN, WAHLVORSCHLÄGE UND STIMMZETTEL
Europawahl

In allen EU-Ländern wird nach dem Verhältniswahlrecht auf der Grundlage von Listen gewählt. Wahlvorschläge (also Bewerber/innen-Listen) können für ein Bundesland oder für alle Bundesländer gemeinsam gemacht werden, in einem Bundesland gibt es also keine unterschiedlichen Stimmzettel.
Bei der Europawahl werden die Wähler in Bayern wie in den anderen Bundesländern 24 Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel vorfinden. 23 davon sind jeweils gemeinsame Listen für alle Länder. Die CDU hat für jedes Bundesland außer für Bayern eine Liste eingereicht (mit Listenverbindung), die CSU ausschließlich eine für Bayern. Jeder Wähler hat die Möglichkeit, für eine der auf dem Stimmzettel aufgeführten Parteien oder politischen Vereinigungen zu stimmen.

Jede/r Wähler/in hat eine Stimme.
Der Anteil einer Liste an den 96 deutschen Mandaten entspricht dem Anteil der für diese Liste in Deutschland abgegebenen Stimmen an allen in Deutschland abgegebenen Stimmen. Ab 2014 wer-den die 96 Sitze in Deutschland nach dem Divisorverfahren nach Sainte-Lague/Schepers verteilt.
Bürgerentscheid

Die Fragestellung kann auf dem Stimmzettel mit Ja bzw. Nein beantwortet werden. Die Stimmenmehrheit (der abgegebenen gültigen Stimmen) entscheidet, wenn diese Mehrheit mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten beträgt.

3. WAHLBERECHTIGUNG
Europawahl
Wählen kann nur, wer als Wahlberechtigte/r
- im Wählerverzeichnis eingetragen ist und/oder
- einen Wahlschein besitzt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
(1) - Deutsche/r und mindestens 18 Jahre alt ist (also vor dem 26.05.1996 geboren ist und
- seit mindestens 3 Monaten (seit 25.02.2014) innerhalb der EU wohnt (zusätzlich auch Auslands-deutsche nach § 12 Abs. 2 BWG).
(2) als Unionsbürger/in eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Deutschland wohnt. Die weiteren Voraussetzungen, dass er/sie achtzehn Jahre oder älter und seit mindestens 3 Monaten in der Europäischen Union wohnhaft sein muss, entsprechen denen der Deutschen.
Jede/r Unionsbürger/in darf nur einmal und nur persönlich an der Wahl teilnehmen und muss, falls er/sie in Deutschland wählen will, bis 04.05.2014 einen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis seiner/ihrer Wohngemeinde aufgenommen zu werden. Wer ab der Europawahl 1999 einen solchen Antrag gestellt hatte, ist 2014 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Nach dem Stand 20.04.2014, dem Stichtag zur Anlegung des Wählerverzeichnisses, sind in Nürnberg insgesamt 349.667 Personen wahlberechtigt. Unter den Wahlberechtigten sind 598 Personen, die erstmalig wählen dürfen, und 21.535 Personen, die erstmalig bei einer Europawahl wählen dürfen.

Bürgerentscheid

Abstimmen kann nur, wer als Wahlberechtigte/r
- im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder
- einen Wahlschein besitzt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt ist und
- Unionsbürgerin oder Unionsbürger ist und
- seit mindestens 2 Monaten (bisher: 3 Monate) im Wahlkreis (= Gemeinde Stadt Nürnberg) mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält und
- nicht nach Art. 2 GLKrWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Nach dem Stand 20.04.2014 (Anlegung des Abstimmungsverzeichnisses) sind in Nürnberg insgesamt 387.633 Personen abstimmungsberechtigt.

4. WAHLBENACHRICHTIGUNG, WAHLSCHEINE UND BRIEFWAHLUNTERLAGEN
Europawahl und Bürgerentscheid
Jede/r im Wählerverzeichnis für die Europawahl, bzw. im Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid der Stadt Nürnberg eingetragene Wahlberechtigte hat bis spätestens Sonntag, 4. Mai 2014, eine Wahlbenachrichtigung in die Wohnung zugestellt erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass EU-Bürger nur eine Abstimmungsbenachrichtigung für den Bürgerentscheid erhalten, aber nicht für die Europawahl. Es sein denn Sie hatten, wie unter Punkt 3 beschrieben, einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt.
Wer bis Sonntag, den 4. Mai 2014, keine Wahl- bzw. Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich beim Wahlamt erkundigen, ob er/sie im Wählerver-zeichnis enthalten ist. Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann nur bis spä-testens 9. Mai 2014 eingelegt werden; danach kann man nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen noch einen Wahlschein beantragen.
Jede/r Wahlberechtigte kann bis spätestens Freitag, 23. Mai 2014, 18.00 Uhr für die Europawahl, aber nur 15:00 für den Bürgerentscheid, einen Wahlschein, ggf. mit Briefwahlunterlagen, beantragen. Die Beantragung muss getrennt für die Europawahl und den Bürgerentscheid erfolgen.
Wahlbriefe und Abstimmungsbriefe müssen am Wahltag, 25. Juni 2014, 18.00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Postversand tragen die Bürger für den rechtzeitigen Eingang selbst das Risiko. (Mit Wahlschein und/oder Abstimmungsschein kann aber auch in einem Nürnberger Wahllokal gewählt werden.)

5. REPRÄSENTATIVSTATISTIK
Nur bei der Europawahl
In 26 Wahlbezirken (darunter 4 Briefwahlbezirke) der Stadt wird wieder eine repräsentative Wahlsta-tistik durchgeführt. In diesen Wahllokalen erhalten die Wähler einen Stimmzettel, der oben links mit einem Buchstaben (A - M) gekennzeichnet ist. Diese Kennzeichnung ermöglicht die Auszählung der Stimmen und der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und 6 Altersgruppen (18-25, 25-35, 35-45, 45-60, 60-70 und 70 Jahre und mehr). Bei dieser Wahlstatistik, die im Anschluss an die Feststellung der
Gesamtergebnisse im Wahllokal nachträglich im Statistischen Amt stattfindet, bleibt das Wahlge-heimnis strikt gewahrt. Es werden keine Ergebnisse für einzelne Wahllokale veröffentlicht, und Wahlbezirke mit weniger als 400 Wahlberechtigten werden nicht in die Repräsentativstatistik einbe-zogen. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz genau geregelt.
Die repräsentative Wahlstatistik gibt es schon seit der Bundestagswahl 1957; sie wurde bei fast allen Wahlen seither durchgeführt.
Die Ergebnisse für diese Wahllokale sind repräsentativ für Nürnberg insgesamt. Die Statistik zeigt dann, wie die Nürnberger Männer und Frauen in den einzelnen Altersgruppen gewählt haben.

6. GÜLTIGKEIT DER STIMMABGABE
Europawahl und Bürgerentscheid

Jede/r Wähler/in erhält für jede Wahl/Abstimmung je einen Stimmzettel (Europawahl hellgrau, Bür-gerentscheid rosa) und darf darauf je eine Stimme abgeben
Ungültig ist eine Stimmabgabe dann, wenn der Stimmzettel
o nicht amtlich hergestellt ist,
o nicht gekennzeichnet ist,
o den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lässt,
o mit einem besonderen Merkmal versehen ist, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
Faustregel: Jeweils ein Stimmzettel – jeweils ein Kreuz!

7. AUSKÜNFTE
Auskünfte in Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt, entweder persönlich in der Rothenburger Str. 45, 2. Stock oder telefonisch unter Tel. 231-3350

Informationen des Nürnberger Wahlamtes:
www.wahlen.nuernbereg.de
Informationen des Landeswahlleiters:
www.wahlen.bayern.de
Informationen des Bundeswahlleiters:
www.bundeswahlleiter.de

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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