Auch im Stadtpark Nürnberg: Zwei weitere Fälle von Vogelgrippe in Nürnberg

Auch der Stadtpark Nürnberg gilt nun als von Vogelgrippe belastetes Gebiet. | Foto: ©fotohansel/Fotolia.com
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NÜRNBERG (pm/nf) - Das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems hat bei zwei weiteren toten Enten aus Nürnberg einen Befund mit dem H5N8-Virus mitgeteilt. Eine Ente wurde am 17. November 2016 am Wöhrder See gefunden, die andere Ente am 19. November am Stadtparkweiher. Bereits am 21. November ist bei einer am 12. November am Wöhrder See gefundenen Ente der H5N8-Virus festgestellt worden. Damit gilt neben dem Wöhrder See nun auch der Stadtpark als belastetes Gebiet. Deshalb werden weitere tote Wasservögel im Stadtpark, wie bereits tote Wasservögeln vom Wöhrder See, nicht mehr auf das H5N8-Virus untersucht.

Hinsichtlich der zu beachtenden Maßnahmen ändert sich hierdurch nichts. Die vom Ordnungsamt der Stadt Nürnberg am 18. November für ganz Nürnberg angeordnete Stallpflicht für alle Geflügelvögel sowie die damit verbundenen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen gelten weiter. Hunde müssen im Stadtpark nach der Grünanlagensatzung immer angeleint sein, Katzen sollten im Stadtpark nicht mehr frei herumlaufen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, am Wöhrder See und im Stadtpark keine Futtermittel auszubringen, damit keine weiteren Wildvögel angezogen werden. Für Menschen besteht in den beiden Bereichen weiterhin keine Gefahr durch die Vogelgrippefälle.

Bei Funden von toten Vögeln bittet das Ordnungsamt, nur in folgenden Fällen die Polizei (Telefon 110) anzurufen: immer bei Wasser- und Greifvögeln, bei aasfressenden Vögeln (zum Beispiel Krähen) nur bei mehr als drei Tieren, bei anderen Vögeln (zum Beispiel Tauben, Singvögel) ab zehn Tieren. Nur dann besteht ein Verdacht auf Vogelgrippe und die Feuerwehr wird die Tiere einsammeln. Einzelne aasfressende Vögel, Tauben und Singvögel auf dem eigenen Grundstück müssen die Eigentümer oder Mieter selber entsorgen. Die Tierleichen sollen dazu mit einem Einmalhandschuh oder einer Plastiktüte, nicht mit bloßen Händen, vorsichtig an den Füßen angefasst und mit dem Kopf voran in eine wasserdichte, festere Plastiktüte gelegt werden. Die Plastiktüte soll fest verknotet oder verschlossen werden und kann dann in der Hausmülltonne entsorgt werden. Danach sollen die Hände gründlich gewaschen werden.
Die Allgemeinverfügung für Geflügelhalter und Verhaltensregeln zur Vogelgrippe sind im Internetangebot des Ordnungsamts verfügbar unter
https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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