Baustelle Bahnhofsvorplatz: Stadt verbietet Alkoholikern und Junkies den Aufenthalt

Dauerbaustelle Bahnhofsvorplatz: Weil Alkoholiker und Drogenabhängige den Bahnhofsvorplatz blockieren beziehungsweise hilflos herumliegen, hat die Stadt Nürnberg nun ein Aufenthaltsverbot erlassen. | Foto: Nicole Fuchsbauer
  • Dauerbaustelle Bahnhofsvorplatz: Weil Alkoholiker und Drogenabhängige den Bahnhofsvorplatz blockieren beziehungsweise hilflos herumliegen, hat die Stadt Nürnberg nun ein Aufenthaltsverbot erlassen.
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Flucht- und Rettungswege auf dem Bahnhofsvorplatz sind das Argument

NÜRNBERG (pm/nf) - Die Stadt Nürnberg erlässt eine Allgemeinverfügung zum Freihalten der Flucht- und Rettungswege auf dem Bahnhofsvorplatz während der Umbauarbeiten. Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg begründet die Allgemeinverfügung mit der momentanen Situation auf dem Bahnhofsvorplatz: „Während der Umbauarbeiten des Bahnhofsvorplatzes sind die Wege aus der Mittelhalle zur Ampelanlage am Frauentorgraben und nach Osten und Westen auf die für die erforderlichen Flucht- und Rettungswege vorgeschriebenen Breiten begrenzt und eingezäunt. Die Wege sind auf Grund von Verwinkelungen, Bauzäunen und Baustelleneinrichtungen unübersichtlich und müssen durch den Fortgang der Bauarbeiten laufend verändert werden.

Auf dem Treppenportal und auf dem Vorplatz halten sich regelmäßig viele Personen über einen längeren Zeitraum stehend, auf dem Boden, den Treppen und den Treppenbrüstungen sitzend und in Gruppen auf, die dort erkennbar nicht auf dem Weg vom oder zum Bahnhof sind. Regelmäßig konsumieren diese Personen dort auch alkoholische Getränke, stehen unter teils erheblichen Alkohol- und Drogeneinfluss, urinieren in diesem Bereich und hinterlassen Bierdosen, Bierflaschen und andere Abfälle.

Während der Umbauphase des Bahnhofsvorplatzes ist es auf dem Bahnhofsvorplatz einschließlich der in diesem Bereich befindlichen Treppen in die Königstorpassage sowie deren Brüstungen verboten, sich dort auf dem Boden, Treppen und Brüstungen niederzulassen oder sich dort stehend zum Zwecke des Alkohol- oder Drogenkonsums aufzuhalten. Die Flucht- und Rettungswege müssen durchgehend von möglichen Hindernissen und Stolperstellen, wie sie sitzende und unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden Personen und Personengruppen darstellen, freigehalten werden.“

Der Verbotsbereich wird umgrenzt durch die nördlichen Außenmauern des Hauptbahnhofgebäudes und die den Platz umfassenden Fahrbahnränder der Straße „Bahnhofsplatz“ und der östlichen Einfahrt in den Betriebshof des Hauptbahnhofs.
Diese Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt der Stadt Nürnberg (Ausgabe 18/2017) am Mittwoch, 6. September 2017, ab 8 Uhr im Internet veröffentlicht unter www.amtsblatt.nuernberg.de

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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