Silvester: Diese Beschränkungen für Feuerwerkskörper gibt es in Nürnberg

Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg weist auf Beschränkungen für Feuerwerkskörper und Fahrzeugverkehr an Silvester, 31. Dezember 2016, hin. | Foto: Stadt Nürnberg
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NÜRNBERG (pm/nf) - Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg weist auf Beschränkungen für Feuerwerkskörper und Fahrzeugverkehr an Silvester, 31. Dezember 2016, hin – auf der Burg dürfen schon seit 2001 keine Silvesterraketen oder Böller abgebrannt werden.

Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern unterliegt folgenden Beschränkungen: An Silvester dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer oder ein Zulassungszeichen mit dem Kürzel BAM der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie das CE-Zeichen haben. Die BAM- Nummer oder das BAM-Zeichen dokumentieren, dass diese Feuerwerkskörper von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung geprüft und zugelassen worden sind. Das Verwenden von ungeprüften Feuerwerkskörpern aus dem Ausland hat wiederholt zu schweren Verletzungen bei Benutzern und Personen im Umfeld geführt und wird deshalb mit erheblichen Bußgeldern geahndet.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht an Personen unter
18 Jahren verkauft oder abgegeben werden, Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (sogenanntes Jugend- oder Tischfeuerwerk) dürfen an Kinder ab 12 Jahren abgegeben werden.

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sollten zur eigenen Sicherheit und der von umstehenden Personen unbedingt die Gebrauchsanleitungen und allgemeinen Sicherheitshinweise unbedingt beachtet werden.

Das Schießen mit „Kleinem Waffenschein“ in der Öffentlichkeit ist verboten. Im Hinblick auf die vielen in diesem Jahr beantragten „Kleinen Waffenscheine“ wird eindringlich darauf hingewiesen, dass mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) auch mit dem „Kleinen Waffenschein“ in der Öffentlichkeit keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden dürfen. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Außerdem wird ein Verfahren zum Widerruf des „Kleinen Waffenscheins“ eingeleitet.

Zeitliche und örtliche Beschränkungen für Feuerwerkskörper

Silvesterfeuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar jeweils ganztägig gezündet werden. Nicht abgebrannt werden dürfen Feuerwerkskörper in ganz Deutschland in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern und Kirchen. An der Lorenzkirche wird dieses Verbot aufgrund der Vorfälle im vergangenen Jahr von Polizeikräften überwacht.

Verbote im Burgbereich erweitert

Zum Schutz der vielen Besucherinnen und Besucher der Burg dürfen seit 2001 im Burgbereich keine Feuerwerkskörper abgebrannt und gezündet werden. Aufgrund der vielen Verstöße hiergegen im vergangenen Jahr ist jetzt auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern zwischen 21 und 2 Uhr verboten und der Verbotsbereich wurde auf die Vestnertorbrücke und die gesamte Straße Am Ölberg unterhalb des Burgpalas erweitert.

Das Mitführ- und Abbrennverbot umfasst folgenden Bereich: Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg (siehe Karte). Der Verbotsbereich ist mit Schildern „Feuerwerkskörper verboten / No fireworks“ gekennzeichnet und wird von der Polizei an den Zugängen kontrolliert. Personen mit Feuerwerkskörpern dürfen den Bereich nicht betreten. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Auf der zur Innenstadt liegenden Stadtfreiung dürfen zudem wie in den Vorjahren keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden, weil solche Gegenstände immer wieder auf die darunter stehenden Menschen geworfen worden sind. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein privater Sicherheitsdienst Taschen. Glasflaschen und Gläser müssen dort abgegeben werden. Die Stadt bittet alle Feiernden die örtlichen Beschränkungen zum Schutz für diese Gebäude und der vielen sich dort aufhaltenden Menschen zu beachten.

Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Burg

Um die Zufahrten im Burgbereich für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten, sind folgende Straßen für Nichtanlieger von 31. Dezember 2016, 18 Uhr, bis 1. Januar 2017, 7 Uhr, gesperrt: Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Dazu werden an den Zufahrten Durchfahrtssperren aufgestellt. Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls von 31. Dezember 2016, 18 Uhr, bis 1. Januar 2017, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge.

Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg weist auf Beschränkungen für Feuerwerkskörper und Fahrzeugverkehr an Silvester, 31. Dezember 2016, hin. | Foto: Stadt Nürnberg
Das Mitführ- und Abbrennverbot umfasst folgenden Bereich: Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg. | Foto: Stadt Nürnberg
Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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