Der MarktSpiegel Rechtstipp

Urlaub zählt eigentlich zur schönsten Zeit des Jahres. Allerdings findet man am Urlaubsort nicht immer das, was der Katalog versprochen hat.

Wie Sie sich wehren können und welche Rechte Sie haben, sagt uns heute Stefan Böhmer, Anwalt für Reiserecht bei der Kanzlei Kreuzer, Goßler und Horlamus in Nürnberg.

Hier können Sie die Frankfurter Liste einsehen mit Beispielen für prozentuale Reisepreisminderungen.

Stand der Rechtsinformation durch Anwalt Stefan Böhmer 29.09.2008

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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