Keine Windräder im Landschaftsschutzgebiet!

Monika Schenk Gräfin von Stauffenberg (l.) und Rudolf Herbst, Ortssprecher Hohenpölz, übergaben das Bürgerbegehren an Bürgermeister Helmut Krämer (r.). | Foto: Nicole Fuchsbauer
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Die Bürgerinitiative Hohenpölz übergab das Bürgerbegehren ,,Stoppt Windräder in Landschaftsschutzgebieten und in der Nähe von Wohnhäusern" an Bürgermeister Helmut Krämer, Heiligenstadt

HEILIGENSTADT (nf) - Grund des Bürgerbegehrens ist, dass der Markt Heiligenstadt beabsichtigt, in der Gemarkung Brunn auf 186 Hektar (circa 230 Fußballfelder nach FIFA) einen Windpark zu errichten. Zur Zeit sind acht Windräder mit einer Gesamthöhe von 200 Metern geplant, gelegen auf einem markanten Höhenzug zwischen Hohenpölz und Brunn. Die Hohenpölzer Bürgerinitiative lehnt dieses Vorhaben aus mehreren Gründen ab, der wichtigste Aspekt hier keinen Windpark zu bauen, ist das Landschaftsschutzgebiet Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst.

Andreas Lewerenz, Vertreter der Bürgerinitiative, erklärt: ,,Wir lehnen den Windpark im Landschaftsschutzgebiet ab, weil die Landschaft ihren Charakter verlieren würde. Schließlich gab es gute Gründe hier ein Schutzgebiet einzurichten. Offiziell heißt es nämlich: ,,Das Landschaftsschutzgebiet Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst dient dem Schutz von heimischen Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensräume und des für die Fränkische Schweiz typischen Landschaftsbildes. Die Marktgemeinde lehnte genau aus diesem Grund in der Vergangenheit eine Vielzahl von privaten Bauanträgen ab. Es wurde nicht einmal eine Feldscheune oder Holzlege genehmigt. Windräder sind nicht grundlastfähig, weil keine stetige Stromversorgung garantiert werden kann. Aus gesundheitlichen Gründen sind in England beispielsweise 3.000 Meter Sicherheitsabstand zu Wohngebieten vorgeschrieben. Die Landesregierung spricht vom Abstand 10 mal der Höhe eines Windrades - entspräche in diesem Fall 2.000 Meter. Das Vorranggebiet 139 bei Brunn ist 700 Meter von den nächsten Häusern in Brunn entfernt. Das ist unhaltbar!"

Lewerenz weiter: ,,Es gibt außerdem keine Bedarfsplanung, wie viele Windräder überhaupt benötigt werden. Im Moment wird nur planlos gebaut. Wir produzieren viel mehr regenerativen Strom als gebraucht wird. Diesen bieten wir an der Strombörse an, indem wir noch Geld dazu geben und zu Zeiten in denen wir selber welchen brauchen, kaufen wir den Strom zum Vielfachen wieder zurück."

Die Bürgerinitiative Hohenpölz überreichte heute (29. April 2014) das Bürgerbegehren an Bürgermeister Helmut Krämer in Heiligenstadt. Die Marktgemeinde hat knapp 3.000 Wahlberechtigte, die Bürgerinitiative wurde von 598 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Benötigt hätte die BI nur 300 Stimmen.

Info Bürgerbegehren

:

Das Bürgerbegehren ist die Vorstufe zum Bürgerentscheid. Notwendig sind 10 Prozent schriftliche Zustimmung der Wahlberechtigten der Kommune. Die Kommune prüft das Bürgerbegehren und führt die Abstimmung durch. Die Wahlberechtigten dürfen dann in einem ganz offiziellen Wahlverfahren für oder gegen das Bürgerbegehren stimmen. Erklärt die Gemeinde das Bürgerbegehren für zulässig, tritt eine gesetzliche Schutzwirkung für die Ziele des Bürgerbegehrens ein. Das heißt, dass ab dann bis zum Bürgerentscheid keine dem Begehren entgegen stehenden Maßnahmen von der Gemeindeverwaltung mehr getroffen werden dürfen.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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