Unbefristeter Streik in städtischen Kitas

Dieses Mal droht in den Kindertageseinrichtungen ein unbefristeter Streik ab Montag, 11. Mai 2015. | Foto: Fotolia
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NÜRNBERG (pm/nf) - Ab Montag, 11. Mai 2015, kommt es zu einem unbefristeten Streik in den städtischen Kindertageseinrichtungen. Fast alle Kindertageseinrichtungen werden von diesem Streik betroffen und somit geschlossen sein. Für dringend erforderliche Ersatzbetreuung wird ein Notdienst eingerichtet. Das Jugendamt bittet alle Eltern, für eine alternative Betreuungsmöglichkeit ihres Kindes zu sorgen, damit die Notdienste wirklich nur von denen in Anspruch genommen werden, die keine andere Lösung bewerkstelligen konnten.

In allen kommunalen Kinderkrippen und Kindergärten werden eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter früh von circa 6.30 Uhr, je nach Beginn des Frühdienstes, bis 9 Uhr, in Kinderhorten und Schülertreffs von circa 6.30 Uhr, je nach Beginn des Frühdienstes, bis 8 Uhr und hier zusätzlich von 11 Uhr bis 13.15 Uhr den Eltern für Fragen zur Verfügung stehen. Kinder, die in Begleitung von Erziehungsberechtigten in eine der bestreikten Kitas kommen, werden mit Hinweis auf den Streik abgewiesen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Erziehungsberechtigten über den Streik und die Einrichtungen informieren, die als Notdiensteinrichtungen zur Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen.

Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die ohne Begleitung in eine bestreikte Kindertageseinrichtung kommen, werden schnellstmöglich benachrichtigt, und die Kinder werden bis zu deren Erscheinen beaufsichtigt. Sind Erziehungsberechtigte nicht erreichbar, werden die Kinder durch Fachkräfte aus einer Notdiensteinrichtung oder einer nicht bestreikten Kita abgeholt und dort bis zur Abholung durch eine erziehungsberechtigte Person beaufsichtigt.

Die städtischen Kindertageseinrichtungen haben die Eltern bereits über den bevorstehenden Streik ab Montag, 11. Mai 2015, informiert. Die Eltern werden gebeten, bei Unklarheiten mit ihrer Kita abzuklären, ob diese bestreikt wird und welche Notdiensteinrichtung das Kind gegebenenfalls betreuen kann.

Die Notdienst-Regelung ist in einer Vereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und der Gewerkschaft ver.di sichergestellt worden. Die Stadt Nürnberg und ver.di sind sich darin einig, dass es aus Gründen des Kindeswohl unerlässlich ist, in jeder der neun Sozialregionen zwei Notdiensteinrichtungen bereitzustellen, in der Kinder untergebracht werden können. Aus organisatorischen Gründen kann in den Notdiensteinrichtungen kein Mittagessen angeboten werden. Deshalb werden die Eltern gebeten, ihre Kinder dementsprechend zu versorgen.
Die geplante Arbeitskampfmaßnahme ist unbefristet.
Folgende Notdiensteinrichtungen stehen in den neun Sozialregionen bereit:
1. Nürnberg West / Gostenhof:
Hort am Förderzentrum Schreyerstraße 2 Kindergarten und Kinderhort Reutersbrunnenstraße 40
2. Nürnberg West / St. Johannis: Haus für Kinder Heimerichstraße 42 Kindergarten Adam-Kraft-Straße 8a
3. Nürnberg Nord:
Haus für Kinder Grünewaldstraße. 4 Haus für Kinder Grünewaldstraße 18
4. Nürnberg Nord-Ost:
Kinderhort Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 52 Kindertageseinrichtung Schoppershofstraße 25
5. Nürnberg Süd / Langwasser: Familienzentrum Imbuschstraße 70/72 Kindertageseinrichtung Salzbrunner Straße 59
6. Südstadt:
Kindertageseinrichtung Herschelplatz 3 Kinderhort Frankenstraße 100
7. Südstadt:
Kindertageseinrichtung Ritter von Schuh Platz 24 Kinderhort Wiesenstraße 68
8. Nürnberg Süd-West / Schweinau: Kindergarten Olgastraße 15
Kindergarten und Kinderhort Ossietzkystraße 2
9. Nürnberg Süd-West / Röthenbach-Ost: Kindergarten Am Röthenbacher Landgraben 63 Haus für Kinder Weltenburger Straße 126
www.jugendamt.nuernberg.de

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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