Baubeginn beim Frankenschnellweg verzögert sich weiter

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (BayVGH) hat mit Beschlüssen vom 23. Juni 2015 die Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach in Sachen Frankenschnellweg zugelassen. | Foto: bayernpress
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  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (BayVGH) hat mit Beschlüssen vom 23. Juni 2015 die Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach in Sachen Frankenschnellweg zugelassen.
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Gericht lässt Berufung zu - Statements zum Thema

NÜRNBERG (pm/nf) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (BayVGH) hat mit Beschlüssen vom 23. Juni 2015 die Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach in Sachen Frankenschnellweg zugelassen. Das bedeutet, der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör) kann im Jahr 2016 nicht mit dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs beginnen.

In den Hinweisen zu seinen Beschlüssen hält es der Senat für klärungsbedürftig, ob für das planfestgestellte Vorhaben (kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach der europäischen UVP-Richtlinie durchzuführen ist. Namentlich komme in Betracht, dass Art. 37 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bezüglich einer Straße wie dem Frankenschnellweg den Maßgaben des europäischen Rechts nicht gerecht wird. Art. 37 regelt, wann unter anderem bei Kreisstraßen eine UVP durchzuführen ist.

Der Senat erwägt deshalb außerdem eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof. Der BayVGH hat also Zweifel, dass der Bayerische Landesgesetzgeber die europäische UVP-Richtlinie richtig in nationales (bayerisches) Recht umgesetzt hat.

„Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs ist nach geltendem deutschem Recht geplant. Die Pläne erfüllen alle nationalen Bestimmungen und alle Auflagen der Regierung von Mittelfranken“, macht Bürgermeister und Erster Sör-Werkleiter Christian Vogel deutlich. „Nach den deutlichen Urteilen des Verwaltungsgerichts in Ansbach vom Juli 2014 sind wir von einer ähnlich klaren Entscheidung aus München ausgegangen. Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir den Prozess, der zu einer rechtskräftigen Entscheidung führt, selbstverständlich akzeptieren. Gleichwohl bedauere ich sehr, dass sich der Baubeginn noch weiter verzögern wird und die staugeplagten Nürnbergerinnen und Nürnberger sowie die lärmbelasteten Anwohnerinnen und Anwohner länger auf die Verbesserungen warten müssen.“ Nach einer ersten Einschätzung verschiebt sich ein möglicher Baubeginn damit um einige Jahre. Damit lässt sich der geschätzte Kostenrahmen nicht mehr einhalten.

Hintergrund

Zwei Privatparteien und der Bund Naturschutz hatten im August 2013 beim Verwaltungsgericht in Ansbach gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken betreffend den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs Klage erhoben. Am 14. Juli 2014 wies das Gericht in Ansbach alle Klagen ab. Die Kläger beantragten beim Verwaltungsgerichtshof in München die Zulassung der Berufung gegen diese Urteile. Die Berufung wurde jetzt zugelassen, weil nach Auffassung des BayVGH die Rechtssache besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Damit haben die Kläger aber noch nicht endgültig Recht bekommen. In einem neuen Verfahren werden nun alle Sachargumente erneut geprüft.

Statements

Die Fraktionsvorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Dr. Anja Prölß-Kammerer, bedauert die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die Berufung im Fall der Klagen gegen den Frankenschnellweg zuzulassen. „Ein schneller Baubeginn im nächsten Jahr, wie er geplant war und wir ihn uns gewünscht hätten, ist damit nicht mehr möglich“, stellt Prölß-Kammerer fest. „Aufgrund der Gerichtsentscheidung und der Verzögerung werden sich nun auch die Baukosten erhöhen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um Kostensteigerungen und des enger werdenden finanziellen Spielraums der Stadt Nürnberg ist diese Entwicklung äußerst unerfreulich und wir hoffen nun, dass die versprochenen Finanzmittel des Landes entsprechend angepasst werden.“

Mit großer Enttäuschung hat die CSU-Stadtratsfraktion zur Kenntnis genommen, dass die Berufung gegen die Planfeststellung des Frankenschnellwegs zugelassen wurde. ,,Ein bitterer Tag für Nürnberg und ein schwerer Rückschlag für alle, die auf einen baldigen Start des kreuzungsfreien Ausbaus gehofft haben. Ich bin auch persönlich zutiefst enttäuscht und habe nicht mit dieser Entscheidung gerechnet", so Fraktionsvorsitzender Sebastian Brehm. ,,Allein die durchschnittliche Baukostensteigerung kostet uns mehr als 10 Millionen Euro pro Jahr. Das nimmt der Stadt Gestaltungsspielraum an anderer Stelle. Nun müssen wir die bittere Pille schlucken und die kommenden Verfahren abwarten. Es tut mir sehr leid für alle Nürnberger Bürgerinnen und Bürger, die zum Teil seit Jahrzehnten auf den kreuzungsfreien Ausbau warten. Viele können nicht nachvollziehen, wie man dafür klagen kann, die Situation mit täglichem Dauerstau und Lärm aufrecht zu erhalten - ich auch nicht. Wir brauchen Zahlen, Daten und Fakten um Szenarien für den Umgang der Stadt mit dieser Verzögerung zu entwickeln. Es beeinflusst die Stadtplanung und die Haushaltssituation. Zudem hängt auch organisatorisch einiges dran - Planungsteam, Gestaltungsworkshops bis hin zum Projektforum der Bürgervereine. Die CSU wird weiter für den Frankenschnellweg kämpfen - das tun wir seit 40 Jahren - ich bin nach wie vor überzeugt, der kreuzungsfreie Ausbau wird kommen", so der Fraktionschef.

Harald Dix, Sprecher der Rathaus-SPD für den Frankenschnellweg, erklärt: „Wir haben beim Ausbau des Frankenschnellwegs einen klaren politischen Willen, welcher auch nicht zur Debatte steht. Die Planungen der Stadt entsprachen den notwendigen Vorgaben deutschen Rechts, wie uns auch die Regierung von Mittelfranken bestätigte. Die Stadt hat sich insofern bei den Planungen nichts vorzuwerfen.“

„Wir sind hocherfreut, dass das VGH hier Klärungsbedarf sieht. Die Argumentation der Stadt, es gehe hier um den Bau einer Kreisstraße ist angesichts von über 450 Millionen Euro Kosten, dem Lückenschluss der A73 im Nordwesten und der A73 im Süden und dem Ausbaustandard einer Autobahn nun etwas erschüttert. Wir sind gespannt, wie das Gericht neben der formalen Frage der europarechtlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung auch die sachlichen Fragen wie die eklatanten Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden bewerten wird“, so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN.

Dr. Otto Heimbucher, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Nürnberg-Stadt: „Es zeigt sich immer deutlicher, dass eine gerichtliche Prüfung der Planung absolut sinnvoll ist. Der LKW-Verkehr durch die Stadt nimmt wohl stark zu. Das konnte der BN überhaupt erst prüfen, nachdem SÖR Mitte November 2013 ein Gutachten zum großräumigen Verkehr herausgab, das vorher unter Verschluss lag. Nicht einmal die Regierung von Mittelfranken hatte es. In den Planungsunterlagen war es nicht dokumentiert. Der Stadtrat bekam es auch nicht. Es widerspricht aber der städtischen Verkehrsprognose deutlich.“

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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