Bundesnetzagentur genehmigt neue Briefentgelte für die Jahre 2016 bis 2018

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erläutert die Genehmigung der neuen Briefentgelte für die Jahre 2016 bis 2018. | Foto: Bundesnetzagentur/© Laurence Chaperon
  • Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erläutert die Genehmigung der neuen Briefentgelte für die Jahre 2016 bis 2018.
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Homann: ,,Deutliche Portoerhöhung, aber drei Jahre Preisstabilität" - Bundesnetzagentur hat heute die neuen Briefentgelte der Deutschen Post ab dem 1. Januar 2016 genehmigt.

REGION (pm/nf) - ,,Die Preiserhöhung ist deutlich. Die Entgelte bleiben aber in den nächsten drei Jahren stabil. Wir haben der Deutschen Post untersagt, vor Ende 2018 neue Preisanträge zu stellen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. ,,Wir erhöhen die Planbarkeit der Preismaßnahmen der Deutschen Post. Die Verbraucher müssen sich nicht mehr auf ständige Preisänderungen und das Nachkaufen von Ergänzungsbriefmarken einstellen, wie wir es in den letzten Jahren gesehen haben", so Homann weiter.

Die wichtigste Änderung betrifft den Standardbrief, dessen Porto von 62 Cent auf 70 Cent erhöht wird. Außerdem steigt das Porto für den sogenannten Maxibrief von 2,40 Euro auf 2,60 Euro. Daneben werden die Preise für Zusatzleistungen (Einschreiben) und einige Entgelte für Briefsendungen ins Ausland erhöht. Nach der vierten Preishöhung in Folge bleiben mit dieser Entscheidung die Briefpreise in den Jahren 2016 bis 2018 nunmehr stabil. Erst im Jahr 2018 legt die Bundesnetzagentur neue Maßgrößen und damit ggf. neue Entgeltänderungsspielräume ab dem Jahr 2019 fest.

Der Preisänderungsspielraum war zuvor von der Bundesnetzagentur aufgrund einer Gesetzesänderung neu festgelegt worden. Demnach durfte die Deutsche Post bei den der Genehmigung unterliegenden Produkten für die kommenden drei Jahre Preiserhöhungen von bis zu 7,5 Prozent vornehmen. Mit den nunmehr genehmigten Entgelten hat die Deutsche Post den ihr zugestandenen Preiserhöhungsspielraum vollständig ausgeschöpft. Die Produkte, die der Entgeltgenehmigungspflicht unterliegen, werden im Wesentlichen von Privatkunden und gewerblichen Geringversendern genutzt.

Mit der geänderten Rechtsgrundlage gesteht der Gesetzgeber dem regulierten Unternehmen höhere Gewinne zu. Sie sollen dem Unternehmen finanzielle Mittel an die Hand geben, um auf den mit der Digitalisierung einhergehenden Sendungsmengenrückgang und die zunehmenden Auslastungsrisiken bei der Briefpost reagieren zu können. Die Preiserhöhung soll letztlich dazu dienen, auch in Zukunft das Briefnetz aufrecht zu erhalten und eine flächendeckende Versorgung zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten.

Die Preiserhöhungen der Deutschen Post bei Standard- und Maxibrief betreffen nicht nur die Privatkunden. Die Deutsche Post wird auch die Preise für Geschäftskunden erhöhen, die große Mengen an Briefsendungen direkt bei den Briefzentren einliefern. Die Erhöhung der Geschäftskundenpreise, für die die Deutsche Post keine Genehmigung der Bundesnetzagentur benötigt, fällt nicht so hoch aus wie bei den Privatkunden. Sie wird sich aber auch dort bemerkbar machen. Aufgrund des postrechtlichen Gleichbehandlungsgebots gelten die neuen Entgelte auch für Bestandskunden.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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