Übertragung von WM-Spielen im Freien

Für das Public Viewing während FIFA Fussball Weltmeisterschaft gelten genaue Regeln. | Foto: Fotolia
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NÜRNBERG (pm/nf) - Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass auch während der Fußball-WM die normalen Sperrzeiten für Außengastflächen und Veranstaltungen gelten. Dies ist in Nürnberg in der Regel 23 Uhr, soweit nicht für den Betrieb eine andere Sperrzeit festgesetzt worden ist. Freiluft-Fernsehübertragungen von WM-Spielen dürfen nur dann über die Sperrzeit hinausgehen, wenn eine Sperrzeitverkürzung beantragt und gewährt wird.

Die von der Bundesregierung angekündigte „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014“ hebt die Sperrzeit weder auf noch stellt sie selber eine Erlaubnis für Fernsehübertragungen im Freien dar, sondern ermöglicht es der Stadt Nürnberg, Ausnahmen von den normalen immissionsrechtlichen Festsetzungen zuzulassen. Dabei sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.

Für Spiele, die um 18 Uhr oder 21 Uhr beginnen, ist keine Sperrzeitverkürzung erforderlich, soweit für den Betrieb die normale Sperrzeit von 23 Uhr gilt.
Für Spiele, die um 22 Uhr beginnen, gewährt das Ordnungsamt eine Sperrzeitverkürzung bis Spielende, wenn keine besonderen örtlichen (zum Beispiel Pflegeheim oder Krankenhaus in der Nachbarschaft) oder betrieblichen (etwa festgesetzte Sperrzeitverlängerung) Verhältnisse vorliegen und die Bildschirm- oder Leinwandflächen der Außenbewirtschaftungsfläche angepasst sind. Dabei dürfen die genehmigten Außenflächen nicht überschritten und der Verkehr nicht behindert werden.
Alle Fernsehübertragungen im Freien müssen in einer nachbarschaftsverträglichen Lautstärke erfolgen. Gäste dürfen keine lärmenden Fanartikel, etwa Trompeten oder Trommeln, benutzen.
Für Spiele, die später als 22 Uhr beginnen, werden keine Sperrzeitverkürzungen gewährt. Sie dürfen deshalb nur in Innenräumen übertragen werden.
Betriebe und Veranstaltungen, für die ein früherer Sperrzeitbeginn festgesetzt ist (etwa in der Baugenehmigung), können keine Sperrzeitverkürzung erhalten.
Sperrzeitverkürzungen können im Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, beantragt werden. Auskünfte erteilt das Ordnungsamt unter Telefon 09 11/2 31-19 48 und 2 31-27 28 sowie 2 31-62 93.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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