Zoll findet Gold im Gepäck: Strafverfahren!

Nürnberger Flughafenzoll findet auf Gold. | Foto: Zoll
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NÜRNBERG (pm/nf) - Gleich zweimal fanden die Nürnberger Zöllner in der letzten  Februarwoche am Flughafen unverzollten Goldschmuck im Gepäck von  Reisenden.

Im ersten Fall hatte eine Reisende aus der Türkei auf Befragen  durch die Zollbeamtin angegeben, geschenkten Goldschmuck dabei zu haben. Der Wert der acht Schmuckteile wurde auf über 7.000 Euro  festgesetzt und gegen die Frau ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.

Im zweiten Fall hatte eine Reisende aus Indien gegenüber den  Zöllnern bestritten, überhaupt Waren dabei zu haben. Bei einer  Durchsuchung ihres Reisegepäcks fanden sich jedoch mehrere  Schmuckteile wie Ohrringe, Armreifen und Haarschmuck im Wert von über 6.600 Euro. Auch gegen die 44-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen  des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.

Angesichts dieser Aufgriffe weist der Zoll erneut auf die  geltenden Bestimmungen bei Flugreisen hin: Bei der Einreise aus  Drittländern sind Waren bis zu einem Wert von 430 Euro pro  erwachsener Person frei. Auch Geschenke zählen zu diesem Warenwert. Darüber hinaus sind die Waren zu verzollen und zu versteuern. ,,Bei  Unsicherheiten rate ich immer, den roten Kanal am Flughafen zu  benutzen und die Waren beim Zoll anzumelden", so Martina Stumpf,  Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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