Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann: Unterstützung für die Hochwassergeschädigten

Bis zu 50.000 Euro Darlehen der BayernLabo pro Wohnung

REGION (pm/nf) - Geschädigte des Jahrhunderthochwassers im Mai und Juni 2016 werden nicht allein gelassen. Wie Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann heute bekannt gegeben hat, hilft die BayernLabo mit dem Darlehenssonderprogramm ‚Hochwasser 2016‘ bei der Wiederherstellung von Wohngebäuden. „Förderfähig sind alle Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung der entstandenen Schäden – sei es am Eigenheim, einer Eigentumswohnung oder an vermietetem Wohnraum. Auch bereits begonnene Maßnahmen können bei der Förderung anerkannt werden“, so Herrmann.

Für die Beseitigung von Schäden an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden in den von einem 100-jährlichen Niederschlag/Hochwasser besonders betroffenen Gebieten können Darlehen bis zu 50.000 Euro je beschädigter Wohnung mit einem Zinssatz von null Prozent auf zehn Jahre Laufzeit und einem Tilgungssatz von jährlich vier Prozent gewährt werden. Herrmann appellierte an die Geschädigten, von dem Angebot Gebrauch zu machen: „Es sind keine Auflagen einzuhalten, es gelten keine Einkommensgrenzen und eine dingliche Sicherung des Darlehens durch eine Grundschuld ist nicht erforderlich. Bearbeitungskosten und Bereitstellungszinsen werden nicht erhoben.“

Auch das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist einfach: Das Darlehen kann bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/ kreisfreie Stadt) beantragt werden. Die Kreisverwaltungsbehörde prüft, ob die Fördervoraussetzungen gegeben sind und entscheidet über den Antrag. Dort ist auch die Auszahlung des Darlehens zu beantragen. Die BayernLabo sagt das Darlehen zu, zahlt es aus und übernimmt die weitere Abwicklung.

Das Antragsformular sowie weiterführende Informationen zum Programm wie beispielsweise eine Übersicht zur räumlichen und zeitlichen Förderkulisse sind im Internetangebot des Innenministeriums verfügbar unter

www.innenministerium.bayern.de/min/hochwasser/index.php

sowie auf der Internetseite der BayernLabo unter www.labo-bayern.de. Das für die Antragstellung erforderliche Formular und weitere Auskünfte sind auch bei den zuständigen Bewilligungsstellen erhältlich.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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