Weltkindertag auf dem Jakobsplatz

Weltkindertag in Nürnberg am 20. September 2015 in Nürnberg. | Foto: ©underdogstudios/Fotolia.com
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Benachteiligung von Alleinerziehenden - Angebote der VAG zum Weltkindertag - Service: Aktuelle Mietrechtsurteile anlässlich des Weltkindertages

NÜRNBERG (pm/nf) - Das Programm zum Weltkindertag am Sonntag, 20. September 2015, von 12 bis 18 Uhr auf dem Jakobsplatz steht unter dem Motto „Kinder willkommen!“. Das Familienfest auf dem Jakobsplatz mit vielfältigen Spiel- und Aktionsständen veranstaltet das Jugendamt der Stadt Nürnberg zusammen mit zahlreichen freien Trägern und Einrichtungen der Nürnberger Kinder- und Jugendhilfe sowie Vereinen und Verbänden.

Damit Kinder und Jugendliche gesund und glücklich sind, müssen sie von Anfang an gesellschaftliche Teilhabe erfahren. „Jede Form der Diskriminierung und Benachteiligung verbietet sich. Der Staat hat die Fürsorgepflicht und muss mit seinen im Übrigen durch Steuergelder finanzierte Angebote dafür sorgen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seinem persönlichen Hintergrund erreicht und in seiner Entwicklung gefördert wird. Was wir brauchen, sind dieselben Chancen für alle“, erklärte der Landesvorsitzende der bayerischen Arbeiterwohlfahrt Thomas Beyer anlässlich des Weltkindertags am 20. September.

Bislang sei es allerdings so, dass viele Heranwachsende nicht selbstverständlich partizipieren. 41 Prozent derjenigen, die in Bayern alleine ein Kind erziehen, seien von Bedürftigkeit bedroht. Einelternfamilien mit mindestens zwei Kindern laufen sogar zu 45 Prozent Gefahr zu verarmen. Beyer: „Armut ist nach wie vor ein Tabu in unserer reichen Gesellschaft. Die Betroffenen werden allzu oft stigmatisiert und ausgegrenzt, dabei kann ihr Schicksal jeden treffen. Die Entwicklung von Kindern wird auf jeden Fall gehemmt.“

,,Kindergrundsicherung, flächendeckend bedarfsgerechte Betreuungsangebote, Anerkennung des Familientyps Alleinerziehende, ein durchlässigeres Bildungssystem: Ohne diese Maßnahmen ist eine Chancengerechtigkeit für Kinder unmöglich. Deshalb fordere ich die Politik auf, Kinder nicht nur in Sonntagsreden als ,unsere Zukunft‘ zu bezeichnen, sondern sie als solche zu begreifen. Es gilt, in diese Zukunft verlässlich und mit zeitgemäßen Mitteln zu investieren“, bekräftigte der AWO-Chef.

Auch die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist am Weltkindertag mit an Bord. Denn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind eine wichtige Zielgruppe im öffentlichen Personennahverkehr. Der bunt bemalte Weltkinder- tagsbus macht Halt am Jakobsplatz. An fünf verschiedenen Haltestellen können die Kinder ihr Wissen über den öffentlichen Nahverkehr sowie ihr Bewegungsgeschick unter Beweis stellen. Zudem erhalten sie eine Aufgabenkarte, die nach jeder erfolgreich bewältigten Station abgestempelt wird. Sind alle Stationen durchlaufen worden, werden die Kinder mit einer Überraschung belohnt.

Während sich die Kinder bei der Rallye austoben, ist auch für ihre Eltern einiges geboten. Sie können sich bei den Mitarbeitern vor Ort über den ÖPNV informieren, Fragen stellen und Infomaterial mitnehmen. Die VAG-Mitarbeiter geben ihnen und anderen Passanten gerne Tipps für Ausflüge innerhalb des VGN-Gebietes, informieren über spezielle Kindertarife und weisen auf die Rechte der Kinder im hin.

Tipps für Eltern, Mieter, Eigentümer:

Kinderlärm ist Zukunftsmusik
Wichtige Mietrechtsurteile zum Weltkindertag am 20. September

Parkende Buggys im Treppenhaus, nächtliches Babygeschrei und spielende Kinder im Innenhof, für manche Menschen ist das ein Ärgernis. Besonders in Mehrfamilienhäusern gibt es häufig Streit zwischen Kinderlosen und Familien. Nicht selten treffen sich die Parteien vor Gericht wieder. Die Rechtsprechung ist familienfreundlich und urteilt regelmäßig, dass Kinderlärm von der Hausgemeinschaft hinzunehmen ist. Zum Weltkindertag am 20. September weist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) auf einige wichtige Urteile hin.

- Von Spielplätzen ausgehender Kinderlärm ist seit 2011 kein Grund mehr für Beschwerden der Nachbarn vor Gericht. Denn vor vier Jahren wurde das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert. Seitdem gilt Lärm, der von Kindertagesstätten und Spielplätzen ausgeht, nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung, sondern als Ausdruck kindlicher Entwicklung und Entfaltung. Auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz bezog sich der Bundesgerichtshof (BGH) auch in einem aktuellen Urteil vom 29. April 2015. Der BGH stellte fest, dass Vermieter nicht für neu aufgetretene Lärmbelästigungen – in diesem Fall ein Bolzplatz – verantwortlich gemacht werden können, wenn auch der Vermieter selbst den Lärm ohne eigene Entschädigungsmöglichkeit hinnehmen muss. Die neue Lärmbelästigung sei kein Mangel der Mietwohnung (Az.: VIII ZR 197/14).

- Auch in der Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main Kinderlärm grundsätzlich hinzunehmen. Das Gericht stellte fest, dass Kleinkindergeschrei und gelegentliches Kindergetrampel zum „gewöhnlichen Gebrauch einer Wohnung“ gehören (Az.: 33 C 3943/04). Derartiger Lärm berechtige nicht zur Mietminderung.

- Familienfreundlich ist die Rechtsprechung auch beim Parken von Kinderwagen im Hausflur. Wenn noch ausreichend Platz für den Fluchtweg bleibt, ist das Abstellen erlaubt (BGH, V ZR 46/06).

Zum Weltkindertag am 20. September 2015 machen bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kinder willkommen!“ auf die Kinderrechte aufmerksam.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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