Zigaretten und Branntwein geschmuggelt: Was ist in der EU erlaubt?

Alkohol und Tabak geschmuggelt – auch innerhalb der EU ist nicht alles erlaubt. | Foto: Copyright Zoll
  • Alkohol und Tabak geschmuggelt – auch innerhalb der EU ist nicht alles erlaubt.
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NÜRNBERG/REGION (nf/pm) - Knapp 7.000 Stück Zigaretten und über 85 Liter Branntwein entdeckten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg Ende Mai in einem bulgarischen Transporter.

Bei einer Kontrolle auf dem Parkplatz Auergründel an der Autobahn 6 Amberg-Heilbronn gaben die vier Insassen an, lediglich 80 Stück Zigaretten dabei zu haben. Im Fahrzeug fanden die Beamten dann jedoch die weitaus größeren Mengen, die Eigentum einer 24-jährigen Mitfahrerin waren. Ein persönlicher Bedarf war bei diesen Mengen nicht mehr glaubhaft und so wurden Abgaben in Höhe von über 1.500 Euro fällig.

Hintergrund:

Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Zigaretten, Alkohol oder Kaffee wurden deshalb Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird. Bei Branntwein sind dies zum Beispiel zehn Liter.

Weitere Informationen unter
www.zoll.de.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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