"Erben und Vererben"

15. September 2015
14:00 Uhr
SIGENA, 90419 Nürnberg

Vortrag des Notars Dr. Michael Reindl, Nürnberg

Jeder Mensch hat einen Erben. Wenn nicht mehrere. Diese bestimmt zunächst das Gesetz, solange sie das nicht selbst durch ein Testament oder einen Erbvertrag tun.

Der Notar erklärt in seinem Vortrag die gesetzliche Erbfolge und erläutert Gestaltungsmöglichkeiten letztwilliger Verfügungen. Dabei geht er auf die Unterschiede eigenhändig geschriebener privat-schriftlicher Testamente und vom Notar nach einem Beratungsgespräch mit den Beteiligten verfasster Testamente und Erbverträge ein. Die öffentliche Urkunde des Notars erspart im Regelfall den Erben die Kosten für einen Erbschein zum Nachweis der Erbfolge bei Grundbuchämtern, Banken etc. Außerdem erläutert der Notar die Vorzüge einer amtlichen Verwahrung von Testamenten und deren Registrierung im Zentralen Testamentsregister.

In Testamenten können sie ihre allernächsten Verwandten zwar übergehen. Doch Geld bekommen diese trotzdem. So will es das sogenannte Pflichtteilsrecht. Der Notar erklärt, wer, wann und wie lange nach dem Tod eines Erblassers derartige Ansprüche geltend machen kann und wie sich diese berechnen. Dabei werden auch die Voraussetzungen für die Anrechnung lebzeitiger Schenkungen auf den späteren Pflichtteilsanspruch und die Möglichkeit eines notariell zu beurkundenden Pflichtteilsverzichts zur Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten erläutert.

Abschließend werden noch die Grundzüge des geltenden Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts dargestellt. Der Notar wird in diesem Zusammenhang auch die wichtigsten Möglichkeiten lebzeitiger Schenkungen als Alternative oder Ergänzung zur späteren Vererbung des Vermögens vorstellen. In jedem Fall erwartet sie ein interessanter Überblick zum Thema „Erben und Vererben“.

Autor:

Diakonie Neuendettelsau aus Nürnberg

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