Gefahr durch Wildwechsel

Bei der Begegnung mit Wild kann es im Straßenverkehr schnell gefährlich werden. Foto: ADAC
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(ampnet/mue) - Jedes Jahr meldet das Statistische Bundesamt mehr als 200.000 Wildunfälle; 2015 wurden dabei 2.433 Verkehrsteilnehmer leicht verletzt, 608 schwer, 13 Menschen starben. Kollisionen gibt es in erster Linie mit Rehwild – die Unfälle mit Wildschweinen sind laut Deutschem Jagdverband im Vergleich zu 2015 um acht Prozent gestiegen.


Die meisten Wildunfälle ereignen sich in den Monaten Oktober und November im Berufsverkehr während der Dämmerung; Nebel und verschmutzte oder glatte Fahrbahnen steigern dabei das Unfallrisiko. Während der Fahrt auf Landstraßen sollte der Straßenrand im Blick behalten und die Geschwindigkeit gedrosselt werden, rät der ADAC. Zudem sollte man immer bremsbereit sein und den Abstand zum Vordermann vergrößern. Taucht ein Tier auf, gilt es, kurz zu hupen, abzubremsen und abzublenden. Beim langsamen Vorbeifahren sollte man immer auf tierische Nachzügler gefasst sein. Im Falle eines Zusammenstoßes gilt: Lenkrad festhalten und rasch abbremsen. Ausweichmanöver sind dabei keine gute Alternative.

Kommt es zum Unfall sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet, die Warnweste angezogen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck abgesichert werden. Als nächstes muss die Polizei oder der Jäger verständigt werden, denn es gibt eine Wildunfallmeldepflicht. Das gilt auch dann, wenn das Tier nach der Kollision flüchtet. Bei der Standortbestimmung helfen Navigationsgerät oder die GPS-Funktion des Handys. Das Tier sollte auf keinen Fall berührt werden, wenn es noch lebt. Totes Wild ist jedoch, wenn möglich, von der Straße zu entfernen, um weitere Unfälle zu vermeiden. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich von der Polizei oder dem Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, denn diese wird in der Regel von der Versicherung zur Schadensregulierung verlangt. Keinesfalls sollten sich Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernen, bevor Polizei oder Jäger eingetroffen sind. Ein verendetes Tier darf zudem nicht im Kofferraum mitgenommen werden, denn das könnte im schlimmsten Fall als Wilderei ausgelegt werden.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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