Handy am Steuer ist generell strafbar

Die Nutzung des Handys (egal, welche Funktion) ist während der Autofahrt generell strafbar. Ausnahmen gibt es nur bei ausgeschaltetem Motor. Foto: © Firma V - Fotolia
  • Die Nutzung des Handys (egal, welche Funktion) ist während der Autofahrt generell strafbar. Ausnahmen gibt es nur bei ausgeschaltetem Motor. Foto: © Firma V - Fotolia
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(dpa/axk) - Beim Autofahren sollte man sich den Griff nach dem Handy gut überlegen: Schon für das Zeitablesen vom Mobilgerät wird Bußgeld fällig, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken.


Nach Auffassung der Richter liegt darin eine so genannte bestimmungsgemäße Nutzung des Handys und damit ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der die Zahlung eines Bußgeldes rechtfertige (Az.: 1 Ss 1/14). Das Gericht hat mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Autofahrers als unbegründet verworfen – dieser hatte sich dagegen gewandt, dass ihn das Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt hatte. Er hatte während der Fahrt sein Handy in die Hand genommen, um die Uhrzeit abzulesen. Damit habe er das Handy nicht benutzt, argumentierte der Verurteilte.

Die Richter sahen das indes anders: Sie betonten, nur das bloße Aufheben oder Umlagern des Handys während der Autofahrt sei straffrei. Sobald ein Autofahrer eine der Funktionen seines Handys nutze, mache er sich strafbar. Eine Ausnahme gelte nur bei ausgeschaltetem Motor.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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