Sturmschäden an Gebäuden vorbeugen

Ist ein Haus nicht richtig gesichert, kann dies im Falle eines Unwetters Versicherungsleistungen deutlich schmälern. Foto: © Jürgen Fälchle-fotolia.com
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(pm) - Auf extreme Hitze folgen oft heftige Unwetter mit Sturm, Starkregen und Blitzeinschlag. Deshalb an dieser Stelle einige Hinweise, was im Falle des Falles zu beachten ist.


„In Deutschland wurden 2007 die Berechnungsgrundlagen für die Windlasten bei Gebäuden geändert. Und seit 2011 gelten für Dächer mit Dachziegeln oder Dachsteinen strengere Vorschriften zur Windsogsicherung“, so Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Auch bei bestehenden Gebäuden muss bei einer großflächigen Reparatur oder Dachsanierung die Windlast neu berechnet werden – die Dachbereiche müssen bezüglich der Windbelastung neu aufgeteilt und eine größere Anzahl von Dachziegeln als bisher durch Verklammerungen mechanisch gesichert werden.

Ab Windstärke 8, das entspricht 62 km/h, spricht man von einem Sturm; dann steht auch eine Sturmversicherung für die finanziellen Schadensfolgen ein. Aber nur, wenn der Gebäudeeigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, also dafür Sorge getragen hat, dass sein Gebäude wind- und wetterfest ist.

Maßnahmen bei Sturm

„Besonders das Dach und auch Fassadenteile müssen jährlich einer gründlichen Prüfung unterzogen werden, womit man grundsätzlich einen Fachmann beauftragen sollte“, erklärt Schroeter weiter. Eventuell erforderliche Reparaturen müssen rechtzeitig und fachgerecht durchgeführt werden; für sofortige Notmaßnahmen im Schadensfall empfiehlt es sich, einen Vorrat an Folien, Befestigungsmaterial und Ersatzziegel bereit zu haben. Was ist nun aber im Falle eines Unwetters / Sturmes genau zu beachten? „Bringen Sie bei einem aufziehenden Sturm zuerst sich selbst und Ihr Eigentum in Sicherheit. Schließen Sie dann alle Fenster und Türen, auch im Keller, damit kein Durchzug entsteht. Stellen Sie die Rollläden entweder ganz runter oder ganz hoch, da sonst der Wind zwischen die nur halb geschlossenen Läden und das Fenster dringen und den Rollladen aus der Führung drücken kann. Rollen Sie Markisen ein und räumen Sie Gartenmöbel und Topfpflanzen ins Gebäude oder in die Garage. Parken Sie Ihr Auto nicht in der Nähe von Bäumen, sondern am besten in der Garage“, so Schroeter.

Nach einem Sturm sollten umgehend das Gebäude und das Grundstück inspiziert werden, um Schäden rechtzeitig zu entdecken und Angriffspunkte vor einem neuen Sturm zu beseitigen. Ist es trotz vorbeugender Maßnahmen zu einem Unwetterschaden gekommen, muss unverzüglich die Versicherung informiert werden. Zur Dokumentierung der Schäden sind Fotos und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gebäudeteile und Gegenstände notwendig, auch Zeugen können hilfreich sein.

Ein Gutachter sollte erst bestellt werden, wenn man sich vorher mit der Versicherung abgesprochen hat. Denn die Versicherung trägt nur die Kosten für einen von ihr beauftragten Sachverständigen. Auch beschädigte Gegenstände dürfen erst nach der ausdrücklichen (schriftlichen) Zustimmung des Versicherers entsorgt werden.

Bitte beachten Sie:

Versicherungsnehmer haben grundsätzliche eine Schadensminderungspflicht. Eigentümer müssen also beispielsweise undichte Dachstellen oder zerbrochene Fenster sofort abdichten sowie nass gewordene Gegenstände trocknen, damit der entstandene Schaden nicht unnötig größer wird.

Ist ein Haus nicht richtig gesichert, kann dies im Falle eines Unwetters Versicherungsleistungen deutlich schmälern. Foto: © Jürgen Fälchle-fotolia.com
Auch Hagelkörner in Übergröße sorgen immer öfter für erhebliche Schäden. Foto: © schepers_photography-fotolia.com
Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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