Neue kostenfreie Rufnummer für Familienkasse

Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlen das Kindergeld und den Kinderzuschlag aus. Die bisherigen 102 örtlichen Familienkassen mit ihren rund 3.700 Beschäftigten werden zu 14 Familienkassen organisatorisch zusammengefasst.

In Bayern ergeben sich zwei Standorte, die organisatorisch für alle Familienkassen im Freistaat zuständig sind. Für die bundesweit rund neun Millionen Kunden ändert sich jedoch nichts, da alle bisherigen Familienkassen vor Ort erhalten bleiben.

- Standort Bayern Nord mit Sitz in Nürnberg: Außenstellen Ansbach, Aschaffenburg, Hof, Nürnberg, Schwandorf und Schweinfurt

- Standort Bayern Süd mit Sitz in Regensburg: Außenstellen Regensburg, Deggendorf, Passau, Pfarrkirchen, Ingolstadt, Augsburg und Kempten

Zudem steht, für Fragen und persönliche Anliegen zu Kindergeld sowie Kinderzuschlag, ab dem 1. Juni die kostenfreie Rufnummer 0800/45555-30 zur Verfügung.

Für Fragen zum Auszahlungstermin wählen Sie bitte die 0800/45555-33.

Anlass für die Änderung der Organisation der Familienkassen ist, dass mit den 102 zum Teil relativ kleinen selbständigen Familienkassen Belastungsschwankungen nur sehr schwer aufgefangen werden können und es deshalb immer wieder zu Bearbeitungsrückständen sowie Wartezeiten für die Kunden kam.

Neben der Neustrukturierung der Standorte wird bis Ende des Jahres 2013 die elektronische Akte eingeführt. Jährlich gehen bundesweit in den Familienkassen rund 12 Millionen Schreiben ein. Um dieses Postaufkommen optimal bearbeiten und archivieren zu können, wird in allen Familienkassen auf die elektronische Aktenführung umgestellt.

Durch die Familienkassen der BA wird ein großer Teil des Familienleistungsausgleichs in Deutschland realisiert: 3.700 Beschäftigte betreuen circa 9 Millionen leistungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Dabei werden pro Jahr circa 34 Milliarden Euro ausbezahlt.

99 Prozent davon entfallen auf das Kindergeld und circa 390 Millionen Euro werden als Kinderzuschlag ausbezahlt. Den Kinderzuschlag können Eltern in Höhe von bis zu 140 Euro erhalten, wenn dadurch – neben weiteren Voraussetzungen – verhindert wird, dass die Familie hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuchs II („Arbeitslosengeld II“) wird.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Bayern

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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