Europawahl 2014: Wie läuft die Wahl ab?

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In welchen Ländern wird gewählt?
Seit 1976 wird alle fünf Jahre die Europawahl in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgeführt. In einem Zeitraum von vier Tagen finden die Europawahlen in den verschiedenen EU-Ländern statt. Jedes Land kann selbst entscheiden, an welchem Tag die Wahl durchgeführt werden soll - in Deutschland ist das der 25. Mai 2014.

Wie wird in den einzelnen Ländern gewählt?
Die Europawahl wird anhand von nationalen Wahlgesetzen durchgeführt. Daher haben die einzelnen Mitgliedsstaaten unter Umständen unterschiedliche Wahlverfahren. Die Bedingungen der Wahl sind jedoch in allen Ländern gleich: Wie jede andere Wahl auch ist die Europawahl eine allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl. Außerdem herrscht überall die Verhältniswahl. Das bedeutet, dass auch jede kleinste Partei die Chance hat, ein Mandat für das Parlament zu erlangen. Somit gibt es seit diesem Jahr auch keine Sperrklausel (soll die Zersplitterung vom Parlament verhindern; 5% Hürde muss erreicht werden) mehr, jedoch müssen alle Parteien 0,5 Prozent der Stimmen erreichen. Das Wahlgeheimnis ist ein weiterer gemeinsamer Punkt bei den Europawahlen und erstreckt sich über jeden Mitgliedsstaat. Auch die Gleichstellung von Mann und Frau gehört zu diesen Punkten und muss von jedem Land beachtet und akzeptiert werden.

Wer oder was wird gewählt?
Die Europawahl entscheidet über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Der Sitz des Parlaments ist in Straßburg, wo die 766 Abgeordneten das Parlaments zusammenkommen. Die Europawahl 2014 ist die erste Wahl nach dem Vertrag von Lissabon, mit dem die Rechte des Europäischen Parlaments gestärkt und die Verteilung der Sitze auf die Mitgliedstaaten der EU neu geregelt werden.

Wie setzt sich das EU-Parlament zusammen?
Jeder Mitgliedsstaat hat einen anderen Anspruch auf die Anzahl der Sitze. Diese richten sich nach der degressiven Proportionalität: Länder mit einer großen Bevölkerung haben mehr Plätze als Länder mit einer geringeren Bevölkerung. Die Mindestanzahl an Plätzen besteht aus sechs Sitzen und maximal aus 99 Sitzen - so hat Deutschland 2014 beispielsweise 96 Sitze. Im Zuge der Europawahl entscheidet jedes Land, aus welchen Parteien sich diese Sitze zusammensetzen sollen und somit welche Abgeordneten für das jeweilige Land ins EU-Parlament entsand werden.

Autor:

Support marktspiegel.de aus Nürnberg

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