Zahnersatzkosten im Griff haben

Symbolbild: © alphaspirit-fotolia.com
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(VZB) - Vor Beginn der Behandlung müssen Zahnärzte einen unentgeltlichen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen. Darin sind der Befund und die geplante Versorgung nach Art, Umfang und Kosten anzugeben.


Dieser Plan muss die Krankenkasse vor dem Beginn der Behandlung genehmigen. Patienten sollten jedoch die einzelnen Leistungen und voraussichtlichen Kosten aus dem HKP prüfen, um bei der Rechnung keine böse Überraschung zu erleben. Für Laien ist das zweiseitige Formular allerdings oft ein Buch mit sieben Siegeln.

Festzuschüsse und Eigenanteile

Im ersten Blatt des Heil- und Kostenplans trägt der Zahnarzt die für eine Regelversorgung bedeutsamen und somit für die Abrechnung mit der Krankenkasse notwendigen Basisdaten ein. Blatt 2 muss er nur ausfüllen, wenn eine gleichartige oder andersartige Versorgung ansteht. Die Anlage ist für den Patienten bestimmt, um ihm Klarheit über die Kosten zu verschaffen, die über die private Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Neben der Gesamtsumme werden in beiden Teilen die Festzuschüsse der Kasse und die Eigenanteile des Patienten aufgeführt.

Laborkosten unbedingt beachten

Für Zahnersatz gibt es keine festgelegten Preise. Die Kosten hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, die nicht in allen Fällen im Heil- und Kostenplan auftauchen. Beispielsweise muss der Steigerungswert, den Zahnärzte je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung für zusätzliche Leistungen gemäß der privaten Gebührenordnung (GOZ) berechnen dürfen, im Heil- und Kostenplan nicht angegeben werden. Auch die veranschlagten Kosten für die Zahntechnik im Labor können höher oder niedriger ausfallen.

Unter Umständen weitet sich die Therapie zu einer größeren Behandlung aus. Stellt der Zahnarzt dies während der laufenden Behandlung fest, muss der Krankenkasse ein neuer Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Generell gilt: Der Zahnarzt muss die über die Regelversorgung hinausgehenden Kosten nach der GOZ in einer separaten Aufstellung (Kostenvoranschlag) aufschlüsseln. Sollte sich nach Abschluss der Behandlung eine Kostensteigerung ergeben, muss der Zahnarzt dies schriftlich begründen.

Kurze Checkliste:

• Fragen Sie nach dem verwendeten Steigerungsfaktor, da dieser die Höhe der Kosten entscheidend bestimmt. Ab dem 2,3-fachen Steigerungssatz muss der Zahnarzt diesen schriftlich begründen.

• Verlangen Sie ergänzend zum Heil- und Kostenplan des Zahnarztes einen Kostenvoranschlag des Labors.

• Gehen Sie auf Nummer sicher, gehen Sie regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung und lassen Sie dies im Bonus-Heft dokumentieren. So kann es höhere Zuschüsse von der Krankenkasse geben.

• Sie sollten erst dann auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen, wenn sämtliche Kostenfragen geklärt sind.

www.verbraucherzentrale-bayern.de

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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