Überprüfung auf Legionellen bitte beachten

Das Gesundheitsamt erinnert an die turnusmäßige Legionellenüberprüfung. Bei einer gewerblichen Tätigkeit hat diese alle drei Jahre zu erfolgen. | Foto: stefan_weis/Fotolia.com
  • Das Gesundheitsamt erinnert an die turnusmäßige Legionellenüberprüfung. Bei einer gewerblichen Tätigkeit hat diese alle drei Jahre zu erfolgen.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Das Gesundheitsamt erinnert an die turnusmäßige Legionellenüberprüfung. Bei einer gewerblichen Tätigkeit hat diese alle drei Jahre zu erfolgen. Erstmals mussten bis zum 31. Dezember 2013 Proben untersucht werden.

Das bedeutet, dass bis zum 31. Dezember 2016 die zweite routinemäßige Untersuchung erfolgt sein muss. Betroffen sind insbesondere Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung.
Unabhängig von diesen gesetzlichen Vorgaben muss der Eigentümer gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser zur Verfügung stellen. Sollte der technische Maßnahmewert für diesen Umweltkeim überschritten sein, ist das Gesundheitsamt zu informieren.

Weiterhin sind bestimmte Schritte zu ergreifen und Abhilfe zu schaffen.
Für Fragen zur Trinkwasserverordnung stehen beim Gesundheitsamt unter den Telefonnummern 09 11 / 2 31-31 94 und 09 11 / 2 31-1 03 48 von Montag bis Freitag von 8 bis 10 Uhr Ansprechpartner zur Verfügung.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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