Welche Aufgaben hat eigentlich ein Generationenberater?

Gruppenbild nach dem Beratungsabend (v.l.) Anja Seidel, RAin Sibylle Sklebitz, RA Jens G. Möller, Beate Lösel, Silke Augat und Karola Wellhausen. | Foto: © Victor Schlampp
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Nürnberg - (pm/vs) - „Was passiert eigentlich, wenn mir, oder meinem (Ehe-)Partner unverhofft etwas zustößt?“ - Diese Frage stand im Mittelpunkt eines kurzweiligen Vortragsabends, zu dem die Generationenberaterin und Finanzberaterin für Bonnfinanz AG, Beate Lösel, in die Räume der DR KREUZER & COll Anwaltskanzlei eingeladen hatte.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Kreuzer begrüßte die zahlreichen Teilnehmer als Gastgeber. Er freute sich sehr, dass der Fachbereich Erb- und Familienrecht von DR KREUZER & COLL Anwaltskanzlei in Zusammenarbeit mit Bonnfinanz AG (Tochtergesellschaft Zurich Versicherung) Beate Lösel die wichtige Frage der Generationenberatung aufgreift und mit dieser Auftaktveranstaltung eine Informationsreihe beginnt, die die verschiedenen, auch fachübergreifenden Aspekte dazu beleuchten wird.
Moderiert von Anja Seidel (Radio F) umrissen Karola Wellhausen (Vorstandsbeauftragte Generationenberatung der Bonnfinanz AG), Silke Augat (Vertriebsleiterin Key Account Ideal Lebensversicherung a.G.) sowie die Rechtsanwälte Sibylle Sklebitz und Jens G. Möller (DR KREUZER & COLL Anwaltskanzlei) die vielfältigen Problemfelder im Kontext einer bedarfsorientierten Absicherung für den Pflege-, und Todesfall, sowie vorübergehende oder dauerhafte Handlungsunfähigkeit.
Nur eine geringe Zahl von Bundesbürgern macht sich bisher frühzeitig darüber Gedanken, wie sich das Leben dann, ausgelöst durch Krankheit oder einen Unfall für ihre Familie schlagartig ändern würde. Die besondere Herausforderung: Für die komplexen und zumeist ineinander greifenden Themen wie Liquidität, Rechtssicherheit, Steuer und medizinische Fragen sind ganz unterschiedliche Personen einzubinden. Angefangen beim Arzt, Finanzberater, Rechtsanwalt/Notar bis hin zum Steuerberater. Die folgenden zwei Beispiele sollen verdeutlichen, welche Probleme auftreten können:
Beispiel 1: Er (geschieden) hat eine neue Lebenspartnerin, mit der er nicht verheiratet ist. Nach einem Unfall liegt er nun im Koma. Hat er weder Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, oder den Hinweis auf deren Aufbewahrung vergessen, kann ein sogenannter Berufsbetreuer Vollmacht über sein Bankkonto erhalten. Allein das Amtsgericht und der eingesetzte Betreuer entscheiden dann über die medizinische Versorgung und den Aufenthaltsort des Patienten. Angehörige oder nicht eingetragene Lebenspartner sind in den Entscheidungsprozess nicht eingebunden. Die Lebenspartnerin erhält keine Auskunft im Krankenhaus und hat, wenn auch in diesem Bereich keine Vorsorge getroffene wurde, durch die fehlenden monatlichen Einkünfte und den Zugriff auf etwaige Rücklagen des Partners möglicherweise ein Liquiditätsproblem.
Beispiel 2: Sie (Witwe, eigenes Haus) erleidet einen Schlaganfall und muss daher auf Dauer und rund um die Uhr in einem Pflegeheim betreut werden. Ist keine private Pflegeversicherung vorhanden, müssen die Kinder nach Verbrauch des vorhandenen Vermögens das nicht selbst von ihnen bewohnte Haus der Mutter verkaufen, um die Kosten zu decken. Ohne gültige Vollmacht wäre dies wiederum erst mit Einwilligung des Amtsgerichts möglich. Das kostet neben Geld, wertvolle Zeit und Nerven. Unabhängig davon geht das Haus, welches von den Eltern als Erbe für die Kinder gedacht war und in der Familie bleiben sollte, verloren.
Die Mehrheit der Deutschen ist sich der hohen Kosten der Pflege oft erst zu spät bewußt. So erreichen die Pflegekosten in der Pflegestufe 3, je nach Einrichtung und Region leicht bis 3.450 € Euro monatlich. Die gesetzlichen Pflegepflichtversicherung übernimmt derzeit davon maximal 1.612 €. Auch umfangreichere Rücklagen verbrauchen sich so recht schnell. Aufgrund der immer längeren Lebenszeit ist Pflege zunehmend kein Altersrisiko mehr, sondern muss als Lebensabschnitt der finanziert werden muss, gesehen werden.
Als Folge des Todes von Angehörigen kommt es oft zu streitigen Auseinandersetzungen bei den Hinterbliebenen, die den Familienfrieden dauerhaft gefährden können. Auch dazu ein Beispiel: Ein Erblasser formuliert seinen Willen in einem umfangreichen Testament. Er hat es am Computer erstellt, ausgedruckt, unterschrieben und bewahrt es zuhause im Tresor auf.
Nach seinem Tode stellen die ohnehin uneinigen Erben fest, dass es schon deshalb ungültig ist, da es nicht handschriftlich erstellt wurde. Unsere Empfehlung – gerade auch für Immobilienbesitzer: Lassen Sie frühzeitig durch einen Fachanwalt prüfen, ob und wie die entsprechende Willenserklärung rechtlich gültig, unanfechtbar wird und gut aufbewahrt ist.
Um Szenarien wie in unseren Beispielen zu vermeiden, ist es notwendig sich frühzeitig eine entsprechende Beratung zu suchen. Im Mittelpunkt steht dabei, was aus Ihrer Sicht und der Ihres (Ehe-)Partners besonders wichtig ist, und was keinen Fall passieren sollte.
Genau hierfür stehen Ihnen die geprüften Generationenberater (IHK) der Bonnfinanz AG beratend zur Seite. Sie erarbeiten mit Ihnen den „Masterplan für den Notfall“ und helfen dabei, wichtige Sollbruchstellen aufzudecken. Und damit alle Unterlagen an einem Ort und jederzeit zu finden sind, erhalten Sie zum Abschluss der Beratung Ihren persönlichen Notfallordner für Kopien aller wichtigen Dokumente mit Aufbewahrungshinweisen, Kontaktdaten von Vertrauenspersonen und Vertragsübersichten. Im Fall des Falles kann der Bevollmächtigte dann zum Beispiel schnell auch die medizinische Versorgung nach dem Willen des Patienten sicherstellen. Dabei arbeitet der Generationenberater immer im Kompetenznetzwerk mit Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern, da rechtliche beziehungsweise steuerliche Aufgabenstellungen ausschließlich von diesen beraten werden können. Beate Lösel, Generationenberaterin und Finanzberaterin für Bonnfinanz AG hat hierzu mit DR KREUZER & COLL Anwaltskanzlei Ihr Kompetenznetzwerk erweitert.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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