Hilfe für von der Krise Betroffene
ALG 2-Verfahren werden vereinfacht

ERLANGEN (pm/mue) - Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schließungen von Geschäften, Gastronomie und kulturellen Einrichtungen birgt auch in Erlangen für Einzelhandel, Gastronomie, Unternehmen und Kulturwirtschaft enorme wirtschaftliche Herausforderungen.

Wichtige Informationen zu Hilfen für Unternehmen hat die Stadt im Internet unter www.erlangen.de/wirtschaft zusammengestellt. Bereits jetzt ist jedoch auch absehbar, dass zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf soziale Hilfen angewiesen sein werden. Schon zu Beginn der Krise hatte sich Oberbürgermeister Florian Janik für ein vereinfachtes und schnelles Antragsverfahren für existenzsichernde Leistungen ausgesprochen; wie das Sozialreferat der Stadt informiert, wurde dies nun auch von der Bundesregierung sehr schnell beschlossen. So soll Menschen, die durch die Corona-Pandemie ohne Einkommen dastehen, einfacher und schneller zu Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) verholfen werden. Die vereinfachten Verfahren – u.a. ohne Vermögensprüfung oder Prüfung der Wohnkosten – gelten zunächst für Anträge, die bis zum 30. Juni dieses Jahres gestellt werden.

Gleichzeitig gilt für bisherige Leistungsbezieher von ALG 2, dass derzeit Leistungen für einen Bewilligungsabschnitt weiter gewährt werden, ohne dass dafür ein Antrag gestellt werden muss; Änderungen in den Verhältnissen während des Leistungsbezugs müssen jedoch mitgeteilt werden. Für Zeiträume ab dem 1. September soll dann wieder das bisherige Verfahren gelten, es muss also ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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