Jetzt auch auf dem Altstädter Kirchenplatz
Erlangen weitet Alkoholverbot aus!

Symbolbild: © blende11.photo / stock.adobe.com
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(pm/mue) - Auf Grundlage der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Stadt Erlangen die Geltungsbereiche für das Alkoholkonsumverbot erweitert.

Ab sofort gehört auch der Altstädter Kirchenplatz zu diesem Geltungsbereich. Die neue Allgemeinverfügung ist in einer Sonderausgabe des Amtsblattes „Die amtlichen Seiten“ (Nr. 14 A, 23. Juli 2021, www.erlangen.de/das) abgedruckt. Weiterhin gilt das Alkoholverbot an den bisherigen Orten (20.00 bis 6.00 Uhr) an der Schwabachanlage samt Freizeitanlage am Bürgermeistersteg, am Bohlenplatz sowie im Bereich der Fußgängerzone (Nürnberger Straße, beginnend Ecke Sedan- / Nürnberger Straße, Besiktasplatz, Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Henkestraße, Hauptstraße, beginnend Ecke Güterhallenstraße, Untere Karlstraße, Calvinstraße, Hugenottenplatz, Busbahnhof, Bahnhofplatz, Richard-Wagner-Straße, Schloß- und Marktplatz, Hauptstraße, endend Ecke Wasserturm- / Heuwaagstraße). Für Flächen, die in der Fußgängerzone für die Außengastronomie ausgewiesen sind, gilt das Alkoholverbot nicht.

Info:  www.erlangen.de/corona

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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