Von Müll bis Nahverkehr
DAS ändert sich ab 2022 in Erlangen!

Für die Müllentsorgung müssen die Erlanger künftig tiefer in die Tasche greifen.
Symbolfoto: © AdobeStock/Kzenon
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ERLANGEN (pm/mue) - Für die Bürgerinnen und Bürger Erlangens gelten auch im neuen Jahr wieder gesetzliche oder organisatorische Änderungen. Die wichtigsten Informationen hat die Stadtverwaltung hier zusammengetragen.

Zum einen erhöhen sich ab Januar die Gebühren für die Müllentsorgung; die deutliche Kostensteigerung habe, wie in anderen Städten auch, mehrere Gründe: Zum einen höhere Personalkosten, zum anderen mache auch ein allgemeiner Kostenanstieg bei der Abfallbeseitigung die Erhöhung notwendig. Aber auch die Abfallbeseitigung an sich verteuert sich: Haushalte mit einer 120-Liter-Restmüll-Tonne müssen beispielsweise fast 23 Prozent mehr zahlen. „Dazu muss man erklären, dass in Erlangen alle Abfallbeseitigungsgebühren auf die Restmülltonne umgelegt werden. Darin enthalten sind also auch die Kosten für Papier- und Bioabfälle“, so Bürgermeister Jörg Volleth. Demnach gibt es etwa Preissteigerungen bei der Verwertung von Altpapier sowie einen deutlichen Kostenanstieg durch die Zunahme der sortenreinen Rückgewinnung von Kunststoffanteilen und Mikroplastik aus dem Biomüll. Aber auch die Einführung der Altspeiseölsammlung zur Biokrafterzeugung begründe einen Teil der gestiegenen Abfallgebühren.

Kostenloser Nahverkehr

Um die Attraktivität der Klinik-Linie 299 noch weiter zu steigern und die gewünschten Auswirkungen auf den Verkehr zu erzielen, ist die Nutzung dieses Verkehrsangebotes ab Januar kostenlos (MarktSpiegel berichtete). Für den Haltestellenbereich dieser Klinik-Linie wird von den Erlanger Stadtwerken ein Kurzstrecken-Tarif eingeführt, bei dem Fahrgäste nichts bezahlen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass Fahrgäste, die nicht schon im Besitz eines gültigen Fahrscheins oder Abos sind, beim Fahrer einen Fahrschein für die kostenlose Fahrt erhalten. Achtung: Der kostenlose Kurzstreckentarif gilt nur für Fahrten zwischen den Haltestellen der Klinik-Linie. Diese startet und endet am Busbahnhof und führt über den Martin-Luther-Platz zu den Uni-Kliniken, weiter über den Lorlebergplatz zum Zollhaus und über die Schiller- zur Hindenburgstraße. Die Rückfahrt entspricht ab der Haltestelle Kliniken / Maximiliansplatz der Hinfahrt. Die City-Sprinter fahren im Zehn-Minuten-Takt, und zwar von Montag bis Freitag zwischen 5.00 und 20.00 Uhr, am Samstag von 9.00 bis 20.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 10.00 bis 16.00 Uhr. Die Kleinbusse bieten 14 Sitz- und zehn Stehplätze sowie einen Rollstuhlplatz und sind somit barrierefrei.

Auf Bundesebene wurde der Paragraf 19 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes neu gefasst. Bei der Neuerrichtung einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe („Holzofen“) gelten jetzt neue Anforderungen für die Position und die Höhe von Schornsteinen. Darauf macht das Amt für Umweltschutz und Energiefragen aufmerksam.

Wie das Jobcenter mitteilt, gibt es für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) neue Sätze beim Regelbedarf. Dieser beträgt künftig 449 Euro (Stufe eins), 404 Euro (Stufe zwei), 360 Euro (Stufe drei), 376 Euro (Stufe vier), 311 Euro (Stufe fünf) und 285 Euro (Stufe sechs).

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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