Mitteilung der Erlanger Stadtverwaltung
Terminvereinbarung und FFP2-Maskenpflicht bleiben!

Foto: © Stadt Erlangen

ERLANGEN (pm/mue) - Mit dem Wegfall der „3-G“-Regel (geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet) beim Besuch der Stadtverwaltung bleibt beim Betreten des Rathauses sowie aller weiteren Dienstgebäude die FFP2-Maskenpflicht bestehen. So der Inhalt einer Mitteilung aus dem Presseamt.

Zu den Einrichtungen gehören demnach auch die Stadtbibliothek, das Kunstpalais, das Stadtmuseum, das Theater, die Städtische Sing- und Musikschule, die Jugendkunstschule, die Volkshochschule, das Kunstmuseum, das Stadtarchiv und die Stadtteilzentren (bei städtischen Veranstaltungen).

Für die Dienststellen der Verwaltung gilt wie bisher für die Bürgerinnen und Bürger eine vorherige Terminvereinbarung; lediglich für den Bürgerservice im Rathaus-Erdgeschoss und die Willkommenstheke der Ausländerstelle im 2. OG ist das nicht erforderlich.

Wie die Stadtverwaltung weiter mitteilt, gebe es derzeit auch den höchsten Stand an Coronainfektionen unter den Mitarbeitenden seit Beginn der Pandemie. Mit der weiterhin geltenden Maskenpflicht und der Terminregelung bei den Ämtern soll die weitere Arbeitsfähigkeit gesichert werden.

Erreichbarkeiten und Kontakte der städtischen Dienststellen sind im Internet abrufbar:

www.erlangen.de/rathaus

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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