Erlangen kämpft sich aus der Corona-Pandemie
UPDATE: Noch mehr Freiheiten bei Shoppen, Sport, Außengastronomie & Co.!

Zwar immer noch mit Maske und Abstand, aber immerhin: Auch freieres Shoppen wird in Erlangen wieder möglich.
Symbolfoto: © Roman / stock.adobe.com
  • Zwar immer noch mit Maske und Abstand, aber immerhin: Auch freieres Shoppen wird in Erlangen wieder möglich.
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ERLANGEN (pm/mue) - Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in der Stadt Erlangen ist nach wie vor erfreulich niedrig. Da der Sieben-Tage-Inzidenzwert in Erlangen am Dienstag, 25. Mai, fünf Tage in Folge unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern lag, sind laut Mitteilung aus dem städtischen Presseamt weitere Erleichterungen in Kraft getreten.

Die Regelungen im Einzelnen:

•  Kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren unter freiem Himmel ist ohne weitere Auflagen erlaubt.  Kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren unter freiem Himmel ist ohne weitere Auflagen erlaubt.

•  Ladengeschäfte mit Kundenverkehr können ohne vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung öffnen. Die Zahl der zugelassenen Kunden auf der Verkaufsfläche erhöht sich.

•  Die Klassen der Grundschulstufe wechseln in Präsenzunterricht. An den übrigen Schulen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Wo dies nicht möglich ist, bleiben die Klassen im Wechselunterricht.

•  Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder öffnen regulär.

•  Museen, Ausstellungen sowie der botanische Garten können ohne vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung öffnen.

UPDATE: Da die Zahl der Coronavirus-Neuinfektionen weiter stabil unter dem Wert von 50 liegt, treten in der Stadt Erlangen weitere Erleichterungen bei den Corona-Auflagen für die Bereiche Sport, Gastronomie und Kultur in Kraft. Für diese weiteren Erleichterungen musste über die Regierung von Mittelfranken das Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege beantragt werden. Dieses liegt mittlerweile vor. Die Regelungen im Einzelnen:

•  Die Pflicht, einen negativen Schnelltest vorzuweisen, entfällt in der Außengastronomie. Die Daten für die Kontaktverfolgung müssen weiterhin erhoben werden. Zudem gelten die üblichen Kontaktbeschränkungen. Das heißt: An einem Tisch in der Außengastronomie dürfen grundsätzlich nur die Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands zusammenkommen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht, auch Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht gezählt.

•  Im Kulturbereich entfallen die Pflicht zum Testnachweis in Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Dies gilt auch für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher.

•  Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel können ohne Testnachweis erfolgen. In Fitnessstudios ist nur noch die vorherige Terminbuchung erforderlich. Unter freiem Himmel darf Sport in Gruppen von bis zu 25 Personen getrieben werden. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer mit festen Sitzplätzen zugelassen. Auch hier muss kein negatives Testergebnis vorgelegt werden.

•  Die Verpflichtung, einen Testnachweis vorzulegen, entfällt auch im Ausflugsverkehr, bei touristischen Bahn- und Reisebusverkehren, bei Stadt- und Gästeführungen sowie Kultur- und Naturführungen im Freien, aber auch bei der Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen.

•  Freibäder können nach vorheriger Terminbuchung besucht werden. Auch hier entfällt die Pflicht zum Testnachweis.

Für die konkrete Umsetzung vor Ort haben die zuständigen Ministerien der Staatsregierung Rahmenkonzepte zu den erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen erarbeitet. Diese müssen jeweils bei der Öffnung beachtet und in individuellen Hygienekonzepten umgesetzt werden. Die Stadt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die bestehenden Testmöglichkeiten freiwillig zu nutzen. Die Kontaktbeschränkungen sowie Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin zu beachten.

Die Regelungen bleiben in Kraft, solange der Inzidenzwert von 50 nicht an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Änderungen gibt die Stadt über das Amtsblatt „Die amtlichen Seiten“ bekannt, das als Newsletter kostenlos abonniert werden kann ( www.erlangen.de/das ).

Bei einer stabilen oder rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens unter dem Inzidenzwert von 50 gibt die bayernweit geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zudem die Möglichkeit, weitere Erleichterungen in den Bereichen Gastronomie, Kultur, Sport und Freizeit umzusetzen. Dafür muss die Stadt jedoch das Einvernehmen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege beantragen, weshalb diese Lockerungen noch nicht in Kraft treten können. Sobald das Einvernehmen erteilt ist, wird dies ebenfalls über das Amtsblatt und die Homepage der Stadt Erlangen bekannt gemacht. Weitere Informationen unter:

erlangen.de/corona

Der Beitrag wurde am 27. Mai um 12.18 Uhr aktualisiert.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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