Waffengesetz verschärft – Amnestie für unberechtigte Besitzer

Noch bis Juli 2018 können unberechtigte Besitzer ihre Waffen bei der zuständigen Behörde abgeben, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Symbolfoto: © Wellnhofer Designs / Fotolia.com
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LANDKREIS (pm/mue) - Das Waffengesetz hat sich geändert: Seit dem 6. Juli 2017 gelten strengere Aufbewahrungsvorschriften. Darauf weist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hin.

Erlaubnispflichtige Waffen und Munition sind demnach künftig mindestens in speziellen Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren, welche die Norm DIN/ EN 1143-1 Widerstandsgrad „0“ oder höher erfüllen müssen und deutlich schwieriger aufzubrechen sind. Um jedoch insbesondere Jäger und Sportschützen vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen, sind in diesem Zusammenhang weitgehende Bestandschutzregelungen geschaffen worden: Wer seine Waffen vor dem Stichtag in einem bislang zulässigen Schließbehältnis ordentlich aufbewahrt hat, für den ändert sich nichts. Die neuen, strengeren Anforderungen gelten nur für Neubesitzer und Erben von Waffen sowie für die Neuanschaffung von Schränken zur Kapazitätserweiterung.

Wer unerlaubt eine Waffe und / oder Munition besitzt, kann diese noch bis zum 1. Juli 2018 bei der Waffenbehörde oder der Polizei abgeben, ohne für illegalen Besitz bestraft zu werden. Die Waffenbehörde des Landkreises Erlangen-Höchstadt rät allen Betroffenen, sie vorab zu kontaktieren, denn dann können Details zu Übergabe und Transport geklärt werden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Waffenbesitzer in ihrem Zuständigkeitsbereich auch weiterhin mit Aufbewahrungskontrollen rechnen müssen. Aufgrund der Erfahrung vergangener Kontrollen wird seitens der Behörde betont, dass Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse, die Einziehung des Jagdscheins sowie eine Strafanzeige oder einen Bußgeldbescheid zur Folge haben können.

Bei weiteren Fragen zur Waffenaufbewahrung oder zur Amnestieregelungen können sich betroffene Personen an die Waffenbehörde des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt unter den Telefonnummern 09131/803-310 und 09131/803-316 wenden.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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