Naturschutz im Frühling

Landwirte appellieren an Spaziergänger

ERLANGEN - Viele Landwirte klagen derzeit wieder darüber, dass erholungssuchende Bürger oft achtlos landwirtschaftlich genutzte Flächen betreten – insbesondere ihre Hunde laufen lassen – ohne sich der nicht unerheblichen Schäden bewusst zu sein, die dadurch an den Jungpflanzen entstehen können.

Freilaufende Hunde bedeuten zudem auch eine besondere Gefahr für bodenbrütende Vogelarten und Tiere, die auf die Futtersuche in Wiesen und Äckern angewiesen sind.   Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen weist erneut darauf hin, dass landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland ist die Zeit des Aufwuchses maßgebend. Dies gilt z.B. für die Flächen entlang der Schwabach oder im Reg-nitzgrund. An markanten Stellen weisen entsprechende Schilder die Spaziergänger auf die Rechtslage hin. Das städtische Umweltamt bittet in diesem Zusammenhang auch alle Reiter bei Ausritten in den  Erlanger Landschaftsschutzgebieten auf die Kennzeichnungspflicht für ihre Tiere zu achten.

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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