Von der Pflegestufe zum Pflegegrad
Änderungen in der Begutachtung und in den Leistungen
Das zweite Pflegestärkungsgesetz, (in Kraft ab 1. Januar 2017), stellt die weitreichendste Reform seit Einführung der Pflegeversicherung vor rund 25 Jahren dar.
Um Ihnen einen Einblick in die vielschichtigen Änderungen zu ermöglichen, bieten wir Ihnen Informationen zu folgenden Aspekten und Fragen an:
-> Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und vor allem eines neuen Begutachtungsinstrumentes. Wie verläuft nach den neuen Richtlinien eine Pflegeeinstufungsbegutachtung?
-> Drei Pflegestufen werden zu fünf Pflegegraden. Wie sehen diese aus und welche Leistungsansprüche erfolgen hieraus für Sie?
Referentin: Ariane Engelhardt-Krahe, Dipl. Psychogerontologin (Fachstelle für pflegende Angehörige Roth-Schwabach)
Rahmen: Der Vortrag findet in Kooperation der Diakonie Neuendettelsau und dem SIGENA Stützpunkt St. Johannis statt.
Der Eintritt ist frei. Sie sind herzlich willkommen!
Kontakt und Information: SIGENA St. Johannis, Wehefritzstr. 14 90419 Nürnberg, Tel:0911 30003149
Autor:Diakonie Neuendettelsau aus Nürnberg |
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