Grundsteuer einfach und unbürokratisch, statt teuer

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil am 10. April 2018 dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt, um die Grundsteuer verfassungskonform zu reformieren. Die Karlsruher Richter kamen zu dem Urteil, dass die gängige Praxis bei der Erhebung der Abgabe, die auf Werten für die rund 36 Millionen bebauten und unbebauten Grundstücke von 1935 im Osten und 1964 im Westen basiert, den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verletzt.

Das im Juni vorgelegte Grundsteuer-Reformgesetz sieht eine bundesweit einheitliche Berechnung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer vor und räumt den Bundesländern durch eine sogenannte Öffnungsklausel eigene Gestaltungsmöglichkeiten ein, die besonders Bayern gefordert hat. Hierzu ist allerdings eine Grundgesetzänderung nötig, für die die Bundesregierung die Opposition braucht. Die FDP hält den Gesetzentwurf der Bundesregierung für bürokratisch und teuer. Daher hat sie einen Antrag in den Bundestag eingebracht.

Wie die Grundsteuerreform aus liberaler Perspektive aussehen könnte und ob die Grundsteuer überhaupt von Nöten ist, darauf möchte Katja Hessel, Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages, beim Besuch des AK Kommunales der FDP Nürnberg eingehen.

Autor:

Katja Hessel aus Nürnberg

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