Maskenpflicht auch im Freien
Corona Ampel im Landkreis Forchheim zeigt rot

Im Landkreis Forchheim wurden in den letzten 7 Tagen 54,0 Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner nachgewiesen. Die Corona-Ampel zeigt daher seit dem 26. Oktober die Farbe Rot.  | Foto: Gerd Altmann (pixabay)
  • Im Landkreis Forchheim wurden in den letzten 7 Tagen 54,0 Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner nachgewiesen. Die Corona-Ampel zeigt daher seit dem 26. Oktober die Farbe Rot.
  • Foto: Gerd Altmann (pixabay)
  • hochgeladen von Roland Rosenbauer

FORCHHEIM (lra/rr) – Im Landkreis Forchheim wurden in den letzten 7 Tagen 54,0 Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner nachgewiesen. Die Corona-Ampel zeigt daher seit dem 26. Oktober die Farbe Rot. Ab dem 27. Oktober gelten damit automatisch weitere Beschränkungen.

Der sprunghafte Anstieg der Infektionszahlen in den letzten Tagen geht dabei auf mehrere Ursachen zurück und begrenzt sich nicht auf einzelne „HotSpots“. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen hat daher für das Gesundheitsamt oberste Priorität. Landrat Hermann Ulm bittet die Bevölkerung, sich streng an die vorgegebenen Beschränkungen und die allgemein geltenden Hygienevorgaben zu halten: „auch wenn die jetzt eintretenden Regelungen uns wieder mehr einschränken, bitte ich um Einhaltung, um diesen besorgniserregenden Trend zu stoppen.“

Mit der Sieben-Tages-Inzidenz von über 50 gelten neben den allgemeinen Regelungen der Siebten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende weitergehende Beschränkungen:

Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.

Es wird eine Sperrstunde um 22.00 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 22.00 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22.00 Uhr ein Alkoholverbot.
Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen begrenzt.

Das Landratsamt Forchheim hat durch Allgemeinverfügung folgende Plätze als stark frequentiert eingestuft:

- Forchheim: Paradeplatz und Rathausplatz mit Hauptstraße (Fußgängerzone), Bahnhofsplatz
Damit gilt an diesen Orten ab dem 28. Oktober eine Maskenpflicht auch im Freien.

Für die Kindertagesbetreuung gilt die Stufe 3 des Rahmen-Hygieneplans mit Ausnahme der Verkleinerung der Gruppengrößen.

Autor:

Roland Rosenbauer aus Forchheim

Webseite von Roland Rosenbauer
Roland Rosenbauer auf Facebook
Roland Rosenbauer auf Instagram
Roland Rosenbauer auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.