Jetzt als Jugendschöffe bewerben

FORCHHEIM (pm/rr) - Das Amt für Jugend, Familie und Senioren des Landkreises Forchheim sucht für die bevorstehende Amtsperiode 2019 bis 2023 wieder Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Forchheim und der Jugendkammer beim Landgericht Bamberg werden mindestens 32 Schöffinnen und Schöffen – je zur Hälfte Männer und Frauen – für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Verantwortungsvolles Ehrenamt

Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils und setzt besondere erzieherische Befähigung, Erfahrung in der Jugenderziehung sowie die deutsche Staatsbürgerschaft voraus. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch eine gute körperliche Verfassung und Belastbarkeit erforderlich.

Nicht berufen werden können Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind, Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; Religionsdiener und Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind.

Alle Kreise der Bevölkerung können sich bewerben

Die Jugendschöffinnen und -schöffen sollen zu Beginn der neuen Wahlperiode im Alter von 25 bis 70 Jahren sein. Nach Möglichkeit sollten geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.

Interessierte Personen können sich bis spätestens Montag, 19. März, bei ihrer Gemeinde oder direkt beim Jugendamt des Landkreises melden.

Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen können unter www.schoeffenwahl.de eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Weitere Informationen unter 09191/86-2300.

Autor:

Roland Rosenbauer aus Forchheim

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