Rund 10 Millionen Euro für den ÖPNV in Oberfranken

Mit 2,46 Millionen Euro konnte im Jahr 2017 die Anschaffung neuer Linienbusse gefördert werden, wie hier am Bahnhof in Forchheim.
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OBERFRANKEN (pm/rr) – Die Regierung von Oberfranken hat im Jahr 2017 den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Regierungsbezirk Oberfranken mit 9,98 Millionen Euro gefördert.

Die vom Bayerischen Landtag bereitgestellten Haushaltsmittel wurden für Investitionen in neue Linienbusse, verbilligte Schülerzeitkarten und ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt.

Neuanschaffung von 40 Linienbussen

Mit Zuwendungen in Höhe von 2,46 Millionen Euro konnte die Neuanschaffung von 40 Linienbussen für den ÖPNV unterstützt werden. Für die geförderten Fahrzeuge ist die Schadstoff-Norm EURO VI eine Fördervoraussetzung. Die geförderten Busse sind überwiegend Niederflurfahrzeuge mit Rampe und oftmals zudem mit einer sogenannten Kneeling-Funktion zum Herablassen des Busses an der Haltestelle ausgestattet. Durch den möglichst stufenlosen Einstieg wird älteren oder mobilitätsbeeinträchtigten Personen der Einstieg erleichtert. In Gegenleistung zur ausgereichten finanziellen Förderung müssen die Busse mindestens acht Jahre bzw. für eine Laufleistung von mindestens 500.000 Kilometer überwiegend im öffentlichen Linienverkehr eingesetzt werden.

Vorhandene Linien können verdichtet werden

Die oberfränkischen Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des ÖPNV erhielten 3,76 Millionen Euro an ÖPNV-Zuweisungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte verwenden diese Mittel eigenverantwortlich für ÖPNV-Maßnahmen, beispielsweise für Linienerweiterungen und Linienverdichtungen, Verkehrskooperationen und sonstige Verbesserungsmaßnahmen oder Optimierungen des ÖPNV-Angebotes.

Rund 3,14 Millionen Euro erhielten die oberfränkischen privaten und kommunalen Verkehrsunternehmen als Ausgleich für Mindereinnahmen, die durch den Verkauf von vergünstigten Zeitkarten an Schüler, Studenten und Auszubildende entstehen. Die Verkehrsbetriebe sind nach dem Personenbeförderungsgesetz verpflichtet, für Schüler und Auszubildende ermäßigte Tarife anzubieten, haben aber dafür einen Anspruch auf einen Ausgleich dieser Einnahmeverluste.

Mit rund 600.000 Euro an Zuwendungen wurden Infrastrukturmaßnahmen bezuschusst, beispielsweise zur Errichtung eines zentralen Busbahnhofes, Maßnahmen an zentralen Haltepunkten, Busbeschleunigungsmaßnahmen, für einen Omnibusbetriebshof, für Buswartehäuschen und eine Buswartehalle.

Autor:

Roland Rosenbauer aus Forchheim

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