Sozialer Wohnbau“ für Vögel

Junge Stare schauen neugierig aus ihrem Nistkasten.       Foto: LBV/oh/Borok
  • Junge Stare schauen neugierig aus ihrem Nistkasten. Foto: LBV/oh/Borok
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LBV gibt Expertentipps zum Bau von Nistkästen

REGION - ,,Paar sucht zur Familiengründung Wohnung in guter, nicht zu sonniger Lage mit Blick nach Südost“ – nach dem überstandenen Winter stehen viele Vögel vor der nächsten Herausforderung: der Nistplatzsuche. Deshalb ruft der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) jetzt dazu auf, schnell noch Nistkästen anzubringen. Damit es zur erfolgreichen Brut kommen kann gilt es jedoch, bei der Einrichtung einiges zu beachten.

Beim Standort ist vor allem auf die Sicherheit gegenüber Mardern und Katzen zu achten – hierzu kann der Nistkasten an einem Ast oder an einer Hauswand angebracht werden. An Baumstämmen empfiehlt es sich, eine Manschette anzubringen, die das Erklettern des Baumes durch Nesträuber verhindert. Je nach Vogelart sollten Nisthilfen für Singvögel in Gärten und umzäunten Grünflächen mindestens in Augenhöhe (1,80 m) angebracht werden, ansonsten werden sie in drei Metern Höhe befestigt. Der Kasten sollte zudem nicht lange der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein, idealerweise wird das Flugloch nach Südosten ausgerichtet. Wind und Regen sollten nicht in die Flugöffnung eindringen können.

An Bäumen befestigt man die Nisthilfen am besten mit einem Aluminiumnagel, weil der dem Baum nicht schadet. Der Nistkasten kann dann mit einem Draht aufgehängt werden oder über eine Holzleiste fest am Baum vernagelt werden. Außerdem ist es möglich, den Kasten mit einer Drahtschlaufe an einem dicken Ast aufzuhängen. Aber Achtung: Vögel mögen es eigentlich nicht, wenn der Nistkasten frei im Wind schaukelt. Auf der Internetseite

http://www.lbv.de/ratgeber/vogelschutz/nistkasten.html

stellt der LBV Bauanleitungen zur Verfügung, die für verschiedene Vögel geeignet sind.

Übrigens: Nistkästen aus den Vorjahren können wieder benutzt werden, allerdings sollten dafür die Überreste der alten Nester entfernt werden, wofür einfaches Auskehren reicht und keine Chemikalien verwenden werden dürfen. Es könnte sein, dass sich Vögel im Nistkasten ausruhen möchten – also am besten vorher sicherstellen, dass sich kein anderes Tier darin befindet. Sollten Untermieter wie Siebenschläfer das Nest nutzen, lassen Sie diese darin und reinigen den Nistkasten später.

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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