Coronavirus: neue Entwicklungen in Fürth

Wer hat Anspruch auf Notfallbetreuung? | Foto: oh
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FÜRTH (pm/tom) – Der Ausbruch des Coronavirus beeinträchtigt immer mehr das öffentliche Leben in der Kleeblattstadt. In einer Pressekonferenz informierten OB Thomas Jung und die zuständigen Referenten über den aktuellen Stand – 7 bestätigte Coronafälle in Fürth, 1 Verdachtsfall, 85 Personen in vorsorglicher Quarantäne – und die Auswirkungen die die Pandemie mit sich bringt.

Alle Schulen, Kitas und Kindergärten geschlossen

In einer Allgemeinverfügung hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, die Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte ab Montag, 16. März, bis zum Ende der Osterferien am 19. April, zu schließen. Betroffen davon sind auch die Jugendhäuser und die Volkshochschule.

Notfallbetreuung

In jeder Schule (Klassenstufen eins bis sechs) und in jeder Kita wird eine Notfallbetreuung für Kinder aus Familien gewährleistet sein, in denen ein alleinerziehender Elternteil in einem systemkritischen Beruf tätig ist. Zu den Bereichen der „kritischen Infrastruktur“ zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, Pflege, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen. Das gleiche Verfahren wird angewandt, wenn beide Elternteile zu den oben genannten Berufsgruppen gehören.
Beachten Sie hierfür die angefügte Graphik.
Die Notfallbetreuung, die sehr restriktiv gehandhabt wird, um die Notfallgruppen so klein wie möglich zu halten, erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit bzw. der gebuchten Betreuungszeit in Kitas. Natürlich dürfen diese Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen, sich zuletzt nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben und nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen.

Bürgertelefon

Am Montag wird ab 6.00 Uhr ein Bürgertelefon unter der Rufnummer (0911) 974 36 98 eingerichtet. Hier bekommen betroffene Eltern weitere Informationen. (Es sind sechs Leitungen geschalten).

Veranstaltungen

Die Stadt Fürth hat in Absprache mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Fürth eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung erlassen, die am Freitag um 12.00 Uhr in Kraft getreten ist und bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 gilt. Diese besagt, dass Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden im Gebiet der Stadt Fürth untersagt werden. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Veranstaltungen, auch für private Feste, gewerbliche Hausmessen oder Ähnliches.

Darüber hinaus hat die bayerische Staatsregierung angekündigt, für Veranstaltungen mit über 100 Personen eine Art Anzeigepflicht bei den Kreisverwaltungsbehörden einzuführen. Ministerpräsident Markus Söder erklärte hierzu: „Alles was über 100 ist, sollte eigentlich nicht stattfinden."

Öffentlichen Personen Nahverkehr

Um sowohl die Fahrgäste als auch die Beschäftigten zu schützen und den Bus-Betrieb weiterhin wie gewohnt zu gewährleisten, ist der Einstieg von nun an nur noch über die hinteren Türen möglich. Auch die erste Sitzplatzreihe direkt hinter dem Fahrer wird abgesperrt.
Darüber hinaus gilt auch in Fürth vorerst: Kein Ticketverkauf mehr direkt im Bus.
Als weitere Vorsichtsmaßnahme werden die Fürther Busse ab sofort jede Nacht durch einen externen Dienstleister mit einem entsprechend geeigneten Desinfektionsmittel gereinigt.
Aufgrund der Schließung von Kindergärten und Schulen tritt außerdem der Ferienfahrplan in Kraft.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Der Freistaat Bayern hat aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus das Besuchsrecht von Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäuser und Behinderteneinrichtungen weitgehend eingeschränkt. Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn ein Kind in der Klinik behandelt wird oder Patienten im Sterben liegen.

Autor:

Tom Schreiner aus Fürth

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