Das Fahrrad ist auch keine Lösung

Auch zwei Räder schützen vor Strafe nicht, wenn Alkohol ins Spiel kommt. | Foto: dpp/AutoReporter
  • Auch zwei Räder schützen vor Strafe nicht, wenn Alkohol ins Spiel kommt.
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REGION (dpp-AutoReporter) - Der dumme August wollte ganz schlau sein und per Zweirad seinen Führerschein schonen. War wohl nix!

Denn wenn er seine rote Nase auf den Asphalt drückt, dann kennen die Herren mit der Polizei Mütze kein Pardon. Da hört der Spaß auf! Schon mit einem Alkoholgehalt von 0,5 mg pro Liter Atemluft ist der Führerschein für vier Wochen weg. Auch, wenn der Autofahrer nur per Zweirad feiern war. Zusätzlich gibt's in Flensburg vier Punkte und 500 Euro Bußgeld. Da kommt jede Taxi-Fahrt billiger und ist für alle sicherer.
Und noch ein Tipp für alle Clowns, Cowboys, Piraten und Gallier mit Maske, Augenklappe, breitkrempigem Stetson oder üppiger Perücke: Sobald die Sicht durchs Kostüm behindert werden kann, dann bitte zur Verkehrsteilnahme dringend „abrüsten"! Die Verkehrssicherheitsexperten des 6. Sinn warnen: „Sobald Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit durch Masken und starre unhandliche Kostüme am Steuer eingeschränkt werden, erhöht sich die Unfallgefahr erheblich.
Außerdem kostet das Tragen einer Maske beim Autofahren bei einer Polizeikontrolle dem Autolenker ein Bußgeld. Das gilt auch für Radfahrer!"

Autor:

Willi Ebersberger aus Fürth

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