Neue Regelung für Widerruf und Rücksendung

Online-Händler können ab sofort Kosten für die Rücksendung verlangen. | Foto: Fotolia
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REGION - Seit 13. Juni gelten neue Regeln für Onlineshopping und klassischen Versandhandel. Die wichtigste neue Regel: Händler dürfen bei Widerruf jetzt den Kunden die Kosten für die Rücksendung zahlen lassen.

Kunden dürfen zwar immer noch ihre Bestellung nach Erhalt der Ware 14 Tage lang widerrufen. Aber es kann sein, dass sie nun das Porto für die Rücksendung selbst zahlen müssen. Die neue Regelung ist aber kein Muss, Online-Händler können weiterhin freiwillig das Rückporto übernehmen.
Künftig müssen die Kunden den Widerruf eindeutig erklären, es reicht nicht mehr, die Ware kommentarlos zurückzuschicken. test.de empfiehlt dies schriftlich zu tun und stellt im Artikel eine Muster-Widerrufserklärung vor. Weiterhin gilt, dass der Widerruf nicht begründet werden muss.
Ebenfalls neu: Der Händler trägt beim Widerruf nur das Versandporto für die günstigste Versandart in seinem Shop. Hat der Kunde den Artikel auf eigenen Wunsch zum Beispiel teuer per Express bestellt, zahlt er diese Mehrkosten.
Stiftung Warentest (test.de) empfiehlt, künftig vor der Bestellung auf der Internetseite des Händlers nach den Rücksendebedingungen zu schauen. Die Shops müssen dort über Rückporto informieren. Steht dort nichts, geht die Retoure zu Lasten des Händlers.
Mehr zum Thema „Onlineshopping und Versandhandel: Neue Regeln für Widerruf und Rücksendungen“ gibt es bei Stiftung Warentest. Dort werden die wichtigsten Fragen zu den Änderungen beantwortet.

Autor:

Willi Ebersberger aus Fürth

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