Fürther Gustavstraße: Ruhezone statt lebendiger Treffpunkt?

Die Gustavstraße in der Fürther Altstadt ist seit einigen Jahren zum Zankapfel geworden. Foto: Ebersberger
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FÜRTH - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat nun im Rechtsstreit um den Lärm in der Gustavstraße seine Urteilsbegründung an Stadt und Kläger verschickt. Unter der Woche ist auf den Freischankflächen vor den Kneipen um 22 Uhr Zapfenstreich.

Zwar haben die Münchner Richter das rigorose erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach aufgehoben - aber nur in Teilen. Ansbach hatte die Sperrzeit für die Außenflächen grundsätzlich auf 22 Uhr festgelegt, das VGH lässt nun an Freitagen und Samstagen sowie vor einem Feiertag „ein Hinausschieben des Beginns der Nachtzeit auf 23 Uhr“ zu.
Hinsichtlich der Innengastronomie gelten zwar die Grenzwerte der umstrittenen TA Lärm, im Bereich der Außengastronomie einschließlich der Freischankflächen von Gaststätten sei dies aber nicht der Fall. Es bedürfe hier einer Einzelfallbetrachtung, so die Münchner Richter. Im Fall der Gustavstraße müsse zwar der Charakter einer „Kneipenmeile“ gewürdigt, aber auch Wohnnutzungen vor unzumutbaren Lärm geschützt werden.
Für die Verlegung der Nachtzeit auf 23 Uhr bedarf es übrigens noch eines Stadtratsbeschlusses, der zur Zeit noch nicht vorhanden sei, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Auf jeden Fall müsse eine achtstündige Nachtruhe gewährleistet sein.
Die Richter weisen zudem darauf hin, dass die Gastwirte verpflichtet sind, vor ihren Lokalen „auf verweilende Gäste lärmmindernd einzuwirken“. Das einfache Anbringen von Hinweisschildern sei hier nicht ausreichend. Am Wochenende muss ebenfalls die Einhaltung der 23-Uhr-Regel gesichert sein.
Für Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung durchaus positiv zu sehen: Der VGH hat die Gustavstraße auch als Kneipenstraße anerkannt, was vor allem für den Bestand der wenigen Feste (Fürth-Festival, Weinfest...) richtungsweisend sein könnte.
Eine Revision gegen das Urteil hat der VGH nicht zugelassen. Allerdings kann gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt werden.
Also vielleicht immer noch kein Ende im Lärmstreit in der Gustavstraße?

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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