Fürther Gustavstraße ist kein "Dauer-Oktoberfest"

ens Graeser (Wirt der Kaffeebohne), Sepp Körbl (SPD Fraktionsvorsitzender), Christoph Maier (Rechtsreferent), Otto Hünnerkopf (MdL), Petra Guttenberger (MdL), Thomas Jung (Oberbürgermeister /v.l.n.r.). | Foto: tom
  • ens Graeser (Wirt der Kaffeebohne), Sepp Körbl (SPD Fraktionsvorsitzender), Christoph Maier (Rechtsreferent), Otto Hünnerkopf (MdL), Petra Guttenberger (MdL), Thomas Jung (Oberbürgermeister /v.l.n.r.).
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FÜRTH (tom) – Auf Einladung der CSU-Abgeordneten Petra Guttenberger besuchte Otto Hünnerkopf die Fürther Gustavstraße. Der Stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses hatte die Fürther vor einigen Monaten mit der Bemerkung verwirrt, auf der Gustavstraße herrsche ein „Dauer-Oktoberfest“. Nun konnte er sich selbst ein Bild von der Situation machen.

Seit Jahren nun schon ist die Gustavstraße zum Zankapfel geworden. Seit sich ein Auswärtiger anläßlich eines „Fürth Festivals“ in das südländische Flair der Straße verliebt hatte und sich kurzerhand ein Haus hier gekauft hatte, ist nichts mehr so wie es vorher war. Denn nach nicht allzu langer Zeit schien ihm das Flair doch nicht mehr zu gefallen und so folgte – unterstützt von einer Handvoll Mitstreiter – eine Flut von Beschwerden und Klagen, die sich in aller Regel um die Lärmbelastung in der Straße drehte.
Nun ist das mit Lärm so eine Sache. Vor allem, wenn er ob­jek­tiv beurteilt werden muss. Denn da kommt dann die TA Lärm zum Tragen, die festlegt, ab wann welche Grenzwerte einzuhalten sind. Und das sind ab 22.00 Uhr nunmal gerade 45 Dezibel – doch die sind bereits überschritten, wenn sich ein paar Leute ganz normal unterhalten. Dass ein vorbeifahrendes Auto deutlich lauter ist, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Basierend auf den Vorschriften der TA Lärm legte das Verwaltungsgericht Ansbach im vergangenen Jahr fest, dass auf den Freischankflächen vor den Gaststätten der Gustavstraße um 22.00 Uhr Zapfenstreich sein muss. Solange das Revisionsverfahren beim Verwaltungsgerichtshof in München noch nicht entschieden ist, haben die Wirte und ihre Gäste allerdings noch Schonfrist.
Um für Rechtssicherheit zu sorgen, hatte die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag – taktisch wohl ein bisschen unklug zu Wahlkampfzeiten – einen Antrag eingebracht, die fränkischen Freischankflächen mit den bayerischen Biergärten gleichzusetzen. Für die gelten in der Biergartenverordnung nämlich schon seit längerem Öffnungszeiten bis 23.00 Uhr. Dieser Antrag wurde von der CSU-Mehrheit abgelehnt.
Otto Hünnerkopf CSU-Abgeordneter aus dem unterfränkischen Wiesentheid und stellvertretender Vorsitzender des Umweltausschusses erklärte damals, der „Fall Gustavstraße“ sei ein lokales Problem, da die Straße wohl zum „Dauer-Oktoberfest“ geworden sei. Eine Relevanz über die Kleeblattstadt hinaus sehe er nicht.
Wer die Gustavstraße kennt, weiss, dass dies wohl eine grobe Fehleinschätzung ist. Und auch Hünnerkopf hat sich mittlerweile selbst ein Bild von der Situation gemacht. Auf Einladung der CSU-Landtagsabgeordneten Petra Guttenberger und in Begleitung von Fürths OB Thomas Jung sowie Rechtsreferent Christoph Maier, schlenderte der Parlamentarier durch die Gustavstraße und zeigte sich sichtlich überrascht über die ruhige und entspannte Atmosphäre, die er vorfand.
Vor den Gaststätten saßen Leute, die sich ihr Feierabendbier und Abendessen schmecken ließen und miteinander redeten. Nichts von dem „Halligalli“, das Hünnerkopf nach Gesprächen mit Kollegen und nach dem Betrachten einer Fernsehdokumentation erwartet hatte. Und auch die Gespräche mit zwei Wirten und dem einen oder anderen Anwohner bestärkten ihn in seiner An­sicht, dass es sich bei der Gus­tavstraße ganz und gar nicht um eine „Partymeile“ handelt.
Nach einem erfrischenden Bier und einem leckeren Essen machte sich Hünnerkopf um zehn Uhr wieder auf den Weg zurück nach München. Im Gepäck eine ganze Reihe neuer Eindrücke und den – gegenüber seinen Gastgebern geäußerten – Vorsatz, eine Lösung für die Gustavstraße anzustreben. Eine Ausdehnung der Biergartenverordnung bringe dabei allerdings nichts. Vielmehr gelte es, die Lärmwerte genauer in Augenschein zu nehmen. Denn wenn bereits eine Unterhaltung die ab 22.00 Uhr geltenden Grenzwerte überschreite, dann „kann das nicht der Maßstab sein“.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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