Peinlich: Kreistagswahl Fürth muss wohl wiederholt werden!

Weil zwei Bürgermeister in den politisch neutralen Mitteilungsblättern ihrer Gemeinden unerlaubte Wahlwerbung für die  jeweils örtlichen Kandidaten gemacht haben, muss die Kreistagswahl Fürth höchstwahrscheinlich wiederholt werden. | Foto: Fotolia.com
  • Weil zwei Bürgermeister in den politisch neutralen Mitteilungsblättern ihrer Gemeinden unerlaubte Wahlwerbung für die jeweils örtlichen Kandidaten gemacht haben, muss die Kreistagswahl Fürth höchstwahrscheinlich wiederholt werden.
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LANDKREIS FÜRTH - Die Regierung von Mittelfranken hat die Wahl des Kreistages Fürth am 16. März 2014 für ungültig erklärt. Die Wahl wurde angefochten und war darüber hinaus auch von Amts wegen für ungültig zu erklären. Die Bürgermeister der Stadt Langenzenn und der Gemeinde Großhabersdorf haben durch aktive Wahlwerbung in den gemeindlichen Mitteilungsblättern für die jeweils örtlichen Bewerber um ein Kreistagsmandat gegen das wahlrechtliche Neutralitätsgebot verstoßen. Die Kreistagswahl muss daher wiederholt werden. Es ist beabsichtigt, die im gesamten Landkreis Fürth erforderliche Nachwahl im Herbst durchzuführen.

Die Kreistagswahl wurde von einem Wahlberechtigten aus der Stadt Langenzenn angefochten. Der erste Bürgermeister der Stadt Langenzenn hat in den amtlichen Mitteilungen der Stadt zweimal aktiv dazu aufgerufen, die örtlichen Bewerber in den Kreistag zu wählen. Nach der Prüfung durch die Regierung verstößt diese Form der Wahlwerbung gegen das für Wahlen geltende strikte Neutralitätsgebot. Danach ist eine Wahlwerbung eines Bürgermeisters, die dieser erkennbar in amtlicher Funktion zugunsten oder zulasten einzelner oder aller am Wahlkampf Beteiligten vornimmt, nicht zulässig. Sie verletzt die Integrität der Willensbildung des Volkes und das verfassungsmäßige Recht der übrigen Bewerber auf Chancengleichheit. Das Recht, sich im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts auch zur Wahl zu äußern, findet daher dort seine Grenzen, wo die Abstimmungswerbung für Parteien aber auch für Bewerber beginnt.
Darüber hinaus hat die Prüfung der Kreistagswahl durch die Regierung von Amts wegen ergeben, dass auch der erste Bürgermeister der Gemeinde Großhabersdorf im dortigen Mitteilungsblatt über einen allgemeinen und zulässigen Wahlaufruf hinaus aktive Wahlwerbung für die ortsansässigen Bewerber um ein Kreistagsmandat zum Nachteil aller übrigen Bewerber betrieben und damit ebenfalls das Neutralitätsgebot verletzt hat.
Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass ohne die unzulässige amtliche Wahlwerbung der beiden Bürgermeister das Wahlergebnis sowohl hinsichtlich der Sitzverteilung als auch für einzelne Listennachfolger anders hätte ausfallen können, war die Ungültigerklärung der Kreistagswahl zwingende Folge der Verstöße gegen das Neutralitätsgebot.
Die ungültige Wahl vom 16. März muss daher im gesamten Landkreis Fürth wiederholt werden. Eine Beschränkung der Nachwahl nur auf Langenzenn und Großhabersdorf wäre im Hinblick auf die Wahrung der Chancengleichheit aller Wahlbewerber nicht sachgerecht. Hinzu kommt, dass eine solche Einschränkung aus wahlrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, da zwischenzeitlich nicht mehr alle ursprünglichen Listenkandidaten wählbar sind.
Den Termin für die erforderliche Nachwahl wird die Regierung nach der Bestandskraft ihrer Entscheidung umgehend festsetzen. Frühestens kann im Herbst neu gewählt werden.

Landrat bedauert die Entscheidung

Landrat Matthias Dießl bedauert in einer Stellungnahme die Entscheidung der Regierung: „Eine Wahlwiederholung dürfte das Ergebnis viel stärker beeinflussen als die beiden Wahlaufrufe, die letztlich zur Aufhebung führten. Daher bin ich der Meinung, dass eine erneute Wahl den gesamten Wählerwillen nicht uneingeschränkt wiedergibt.“

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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